Mit einer Anzahlungsbürgschaft wird das Verlustrisiko aus der geleisteten Anzahlung eines Auftraggebers abgesichert.

Hintergrund ist, dass nach Auftragserteilung ( z.B. für einen Neubau ) eine Anzahlung fällig wird. Die Anzahlung stellt eine Forderung des Auftraggebers ( des Bauherren ) gegen den Auftragnehmer ( den Bauunternehmer ) dar.

Der Auftraggeber verlangt – im Gegenzug für die geleistete Anzahlung – eine Bürgschaft vom Auftragnehmer. Dieser kann die Bürgschaft als Bankbürgschaft oder mit der Urkunde über eine Bürgschaftsversicherung erfüllen, die eigens hierfür abgeschlossen wird.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Anzahlungsbürgschaft