Die Anwalts-Hotline (oder auch telefonische Rechtsberatung ) wird von vielen Rechtsschutzversicherungen als Servicebestandteil von einer Privat- und Firmenrechtsschutzversicherung angeboten.

Ratsuchende Versicherungskunden erhalten auf diesem Weg schnell und kostenfrei eine juristische Ersteinschätzung ihres Anliegens durch einen vom Versicherer beauftragten Rechtsanwalt.

Die Vorteile für den Versicherten bestehen darin, dass er ohne Wartezeit auf einen Termin bei einem Anwalt schon eine Auskunft erhält, eine vertragliche Selbstbeteiligung bei der Telefonberatung nicht in Abzug gebracht wird und er – im Bedarfsfall – einen für sein Anliegen spezialisierten Fachanwalt vor Ort empfohlen bekommt.

Die Nutzung der Anwalts-Hotline ist für Versicherte empfehlenswert, wenn es sich um einfache Rechtsauskünfte handelt – beispielsweise:

  • Erfragung von wichtigen Fristen ( Kündigung / Verjährung / Widerruf ).
  • Fragen zum Bußgeldkatalog.
  • Generelle Einschätzung von Erfolgsaussichten.
  • Reisepreisminderung / Stornokosten.
  • Empfehlung von Fachanwälten vor Ort.

Ergänzend zu diesem Angebot besteht oftmals auch die Möglichkeit der Mailberatung.

Für Rechtsschutzkunden kann sich oft kurzfristig Beratungsbedarf ergeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Reisen ausfallen, ein Kündigungsschreiben oder ein Bußgeldbescheid zugestellt werden oder einfach nur ein juristischer Rat aufgrund einer aktuellen Situation erforderlich ist.

Zuletzt wurden die Telefonberatungen der Rechtsschutzversicherer in hohem Maße in Anspruch genommen, als PKW vom Diesel-Skandal betroffen waren, ein großer Reiseveranstalter pleite ging und das Corona-Virus für Einschränkungen im Privat- und Berufsleben sorgte.

Hinweis:

Rechtsschutzkunden haben eine freie Anwaltswahl. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung der Anwalts-Hotline.

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