Jeder Versicherungsvertrag beginnt mit einem Antrag. Hierin vereinbaren Versicherer und Versicherungsnehmer den Umfang des Versicherungsschutzes, die Vertragslaufzeit und die Zahlungsmodalitäten.

Im Antrag werden auch Angaben zum versicherten Risiko und zu eventuellen Vorschäden abgefragt.
Im Anschluss prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherungsschutz im beantragten Umfang angenommen werden kann. Im Erfolgsfall erklärt der Versicherer die Antragsannahme.
Damit gilt der Versicherungsvertrag zwischen den Vertragsparteien als abgeschlossen.

Zwischen Antragstellung und Antragsannahme kann durchaus etwas Zeit verstreichen. In der Lebens- und Krankenversicherung prüft der Versicherer den Gesundheitszustand der versicherten Person.

Bei Sachversicherungen wird üblicherweise eine Auskunft über die angefallenen Vorschäden der zurückliegenden fünf Jahre eingeholt. Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz oder auch bei anderen Gewerbeversicherungen wird im Zuge der Antragsprüfung zudem eine Wirtschaftsauskunft über den Versicherungsnehmer eingeholt.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Antragsannahme