Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist der „Arbeitsrechtsschutz für Manager.“ Er sichert die Kostenübernahme für außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag.

Die Zielgruppe für einen solch speziellen Rechtsschutzvertrag sind leitende Angestellte, beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften.

Die Kosten für Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag sind bedeutend höher, weil der genannte Personenkreis eine verantwortliche Position in der Unternehmensführung hat und überentsprechende Bezüge verfügt. Ein normaler „Arbeitsrechtsschutz“ als Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung deckt dieses Kostenrisiko keinesfalls ab.

Der Abschluss einer solchen – auch als Manager Rechtsschutzversicherung bezeichneten – Police ist auch für Unternehmen sinnvoll, die sich gegen Streitigkeiten mit ihren Führungskräften absichern wollen. Eine gewerbliche Firmenrechtsschutzversicherung ist hierfür nicht ausreichen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Anstellungsvertrags-Rechtsschutz