Unter dem Begriff Allgefahrendeckung wird ein Versicherungsschutz definiert, der sich über alle nur denkbaren Gefahren erstreckt. Das klingt nach einem Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse, doch dem ist nicht so.
Bei der Allgefahrendeckung ist die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von versicherten Sachen versichert. Dies gilt auch für Schäden durch unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse, sofern diese nicht bedingungsgemäß ausgeschlossen sind.
Einen „echten Schutz“ gegen alle nur denkbaren Gefahren gibt es also nicht. In der Sachversicherung lässt sich der Versicherungsschutz – über die Grundgefahren hinaus – durch zahlreiche Einschlüsse gegen Beitragszuschlag erweitern.
Beispiel
In der Inhaltsversicherung kann der gewerbliche Versicherungsnehmer, neben den Gefahren
•Feuer.
•Einbruchdiebstahl.
•Leistungswasser.
•Sturm / Hagel.
•Elementarschäden.
auch Erweiterungen vereinbaren. Beispielsweise Schäden durch
•Streik und innere Unruhen.
•Böswillige Beschädigung von Sachen.
•Glasbruch.
•Schäden durch Rauch oder Überschalldruck.
•Fahrzeuganprall.
Die genannten Erweiterungen werden unter der Bezeichnung Extended Coverage ( ec a/b ) angeboten. Mit allen gegen Beitrag versicherbaren Einschlüssen besteht „nahezu“ eine Allgefahrendeckung.