Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung ( kurz: AKB ) werden beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ( GdV ) als unverbindliche Musterbedingungen erstellt, regelmäßig überarbeitet und den angeschlossen Mitgliedsunternehmen ( den Versicherungsgesellschaften ) zur Verfügung gestellt.

Die AKB werden beim Abschluss einer Kraftfahrtversicherung Vertragsbestandteil. In den AKB finden sich Regelungen zur KFZ-Haftpflichtversicherung und zur Kaskoversicherung.

Bei speziellen Kraftfahrtversicherungen ( beispielsweise bei der Flottenversicherungen ) werden darüber hinaus individuelle Vereinbarungen ebenfalls Vertragsbestandteil.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR AKB – Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung