Beim Absturz von Luftfahrzeugen handelt es sich – zugegeben – um ein zum Glück seltenes Risiko.

Dennoch ist auch dieses Szenario Gegenstand privater und gewerblicher Versicherungsprodukte. So
enthalten die Versicherungsbedingungen in der:

folgenden Zusatz: „Versichert gilt auch der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.“ Der Absturz von Luftfahrzeugen ist Bestandteil der Feuerversicherung.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Absturz von Luftfahrzeugen