Mit einer Abnahme-Erklärung ( oder auch Übernahmebestätigung ) bestätigt der Leasingnehmer, dass der Hersteller oder Lieferant den georderten Leasing-Gegenstand ( z.B. eine Maschine ) in einwandfreiem Zustand geliefert hat.

Mit der Abnahme des Leasing-Objektes beginnt die Laufzeit des Leasingvertrags. Die Leasinggesellschaft bezahlt nun die Rechnung und wird Eigentümer des Leasing-Objektes. Der Leasingnehmer hat sodann die vereinbarten Raten an die Leasinggesellschaft zu zahlen.

Mit einem Leasingvertrag können Unternehmen Investitionen finanzieren, ohne die eigene Kreditlinie bei ihrer Hausbank in Anspruch zu nehmen.

Leasingverträge werden für Fahrzeuge, Maschinen ( Maschinen-Leasing ), Produktionsanlagen und Ladeneinrichtungen angeboten.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Abnahme-Erklärung