Die Abmeldebescheinigung wird dem Kraftfahrzeughalter von der Zulassungsstelle ausgestellt, wenn er sein Kraftfahrzeug vorübergehend oder dauerhaft vom Straßenverkehr abmeldet. Eine Fahrzeugabmeldung ist auch bei der Örtlichen Gemeinde möglich.

Der Kraftfahrtversicherer wird ebenfalls ( aber auf elektronischem Weg ) über die Fahrzeugabmeldung informiert. Folgt für den Fahrzeughalter kein Ersatzfahrzeug, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Versicherer ratsam, damit dieser den Vertrag abrechnen und eventuell vorhandenes Prämien-Guthaben erstatten kann. Andernfalls bleibt der nicht verbrauchte Versicherungsbeitrag für die nächste Kraftfahrtversicherung stehen ( bzw. wird verrechnet ).

Für die Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs benötigt der Fahrzeughalter eine elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB ) von seinem Kraftfahrtversicherer.

Das Ab- und Anmeldeverfahren ist bei privaten Kraftfahrtversicherungen und gewerblichen Flottenversicherungen identisch.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Abmeldebescheinigung