In der Gebäudeversicherung sind die nach einem Sachschaden anfallenden Aufräum- und Abbruchkosten als Kostenposition enthalten. Abhängig vom Tarifstand der Gebäudeversicherung ist die Übernahme der Aufräum- und Abbruchosten durch den Versicherer prozentual begrenzt. In aktuellen Policen werden diese Kosten häufig bis 100 % der Versicherungssumme übernommen.

Nach einem Brandschaden in einem Gebäude können folgende Kosten anfallen:

  • Kosten für den Abbruch der Brandruine.
  • Abtransport.
  • Kosten für die Deponie.

Die Gesamtkosten können schon bei einem Einfamilienhaus einen hohen fünfstelligen Betrag erreichen. Eine private Wohngebäudeversicherung und die gewerbliche Gebäudeversicherung decken die schaden-bedingten Aufräum- und Abbruchkosten.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Abbruchkosten