Flottenversicherung für Unternehmen

 In Gewerbliche Kraftfahrtversicherung

Mobilität ist im Alltag kleiner und mittelständischer Unternehmen fest verankert. Ware muss transportiert werden, Mitarbeiter müssen an ihren Einsatzort gelangen und eigene Erzeugnisse an die Abnehmer ausgeliefert werden. Aus diesem Grund halten Unternehmen oft eine Vielzahl unterschiedlicher Fahrzeuge in ihren Fuhrparks vor. Selbstverständlich muss auch ein möglichst umfassender Versicherungsschutz existieren, der die individuellen Besonderheiten des Fuhrparks berücksichtigt und im Idealfall leicht zu handhaben ist. Als Lösung bieten KFZ-Versicherungen die sog. Flottenversicherung ( auch Fuhrparkversicherung genannt ) an.

Was bedeutet Flottenversicherung?

Die Flottenversicherung ist ein Produkt der gewerblichen KFZ-Versicherung. Hier schließen das Unternehmen und die Versicherung eine Rahmenvereinbarung über eine KFZ-Flottenversicherung für den gesamten Fuhrpark, bestehend aus PKW, LKW, Lieferwagen und ggf. Sonderfahrzeugen ab.

Versichert sind alle Fahrzeuge der Firma zu einem festen Beitrag.

In diesem Beitrag bekommen Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Flottenversicherung.

Der Versicherungsschutz kann für jedes Fahrzeug einzeln festgelegt werden. Neu hinzukommende Fahrzeuge sind ab Beginn versichert. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zugang der KFZ-Flottenversicherung angezeigt wird.

Die Leistungen der Fuhrparkversicherung können speziell auf den Bedarf des Fuhrparks zugeschnitten werden. So lassen sich Klein Flotten und Fuhrparks großer Unternehmen gleichermaßen gut versichern.

Welche Leistungen beinhaltet die Fuhrparkversicherung?

Der Versicherungsschutz beinhaltet die nachfolgenden Leistungen:

  • KFZ-Haftpflichtversicherung ( incl. Mallorca-Police ) mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal ( max. 15 Millionen Euro / je geschädigte Person ).
  • Schutzbriefleistungen ( schnelle Hilfe am Schadensort bei Pannen und Unfällen ).
  • Vollkaskoversicherung ( deckt beispielsweise selbst verschuldete Unfälle ).
  • Teilkaskoversicherung ( deckt beispielsweise Brand, Naturgefahren, Glasbruch, Tierschäden, Diebstahl ).

Wie funktioniert eine Flottenversicherung?

Eine KFZ-Flottenversicherung bietet Versicherungsschutz für kleine und größere Fuhrparks in einem Vertrag mit einheitlichem Beitragssatz. Die Tarife der Versicherer sehen für jeden Fahrzeugtyp einen Stückbeitrag vor. Dieser errechnet sich nach der Fahrzeugart, der Verwendung und dem gewünschten Versicherungsschutz. Eine Rückstufung im Falle eines Schadens ( Verlust des Schadenfreiheitsrabattes ) erfolgt nicht.

Welche Vorteile bietet eine Flottenversicherung?

Dies ist eine der häufigsten Fragen zur KFZ-Flottenversicherung. Die entscheidenden Vorteile der Flottenversicherung liegen in ihrer einfachen Handhabung:

  • Feste Beiträge für jede Art von Fahrzeugen vereinfachen die Kalkulation.
  • Keine Rückstufung einzelner Fahrzeuge nach einem Unfall.
  • Persönliche Beratung durch einen Ansprechpartner für alle KFZ im Fuhrpark.
  • Kein aufwendiger Tausch von Schadenfreiheitsrabatten ( SFR ) innerhalb der Flotte.
  • Eigenschäden sind mitversicherbar ( siehe weiter unten ).
  • Eine große Anzahl unterschiedlicher Fahrzeugtypen ist über eine Police abgesichert.

Individuelle Einschlüsse ( siehe weiter unten ) sorgen für eine optimale Absicherung kleiner und großer Fahrzeugflotten.

Welche Fahrzeuge können in die Fuhrpark-Versicherung aufgenommen werden?

KFZ-Versicherer bieten in der gewerblichen Flottenversicherung Schutz für diese Fahrzeuge:

  • Personenkraftwagen ( PKW ).
  • Lastkraftwagen ( LKW ) bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ( Lieferwagen ).
  • Lastkraftwagen ( LKW ) über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
  • Zugmaschinen.
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen.
  • Werkstattwagen.
  • Anhänger und Auflieger ( versicherungspflichtig ).

Im Rahmen der KFZ-Flottenversicherung gelten bei den Versicherungen in aller Regel Höchstversicherungs-summen ( 100.000 € für PKW / 200.000 € für LKW & Zugmaschinen ).

Wie viele Fahrzeuge sind eine Flotte?

Die Versicherer sind in der Gestaltung ihrer Tarife sehr flexibel geworden. So gibt es mittlerweile Angebote für Klein- und Kleinstflotten ab 5 Motorfahrzeugen. Bei dieser niedrigen Anzahl können auch kleine Handwerksunternehmen und Dienstleister die Vorteile einer günstigen Flottenversicherung für sich nutzen.

Flottenversicherung – wer darf die Fahrzeuge fahren?

Bei der Versicherung privater PKW ist der Kreis der Fahrer häufig eingeschränkt. Versicherer vergeben Beitragsnachlässe für Einzelfahrer, Paare und den Ausschluss junger Fahrer ( unter 23 Jahren ).

Bei der Fuhrparkversicherung erfolgt keine namentliche Nennung einzelner Fahrer und auch das Alter der Fahrzeugnutzer spielt keine Rolle. Mitarbeiter der Firma können die Fahrzeuge auch privat nutzen. Selbstverständlich müssen die genannten Personen auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Was kostet eine Flottenversicherung?

Der Beitrag für die versicherten Fahrzeuge wird von der Versicherung individuell ermittelt. Das Risiko ist – je nach Branche des Betriebes – unterschiedlich. Folgende Kriterien werden für die Kalkulation der Flotte berücksichtigt:

  • Die Fahrzeugart ( PKW / LKW / Sonderfahrzeug ).
  • Der Versicherungsumfang ( KFZ-Haftpflicht / Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung ).
  • Die Fahrzeugnutzung ( Werkverkehr / gewerblicher Güterverkehr ).
  • Die Zahlungsweise ( eine jährliche Beitragszahlung ist besonders günstig ).
  • Vorhandene Sonderausstattung ( zum Beispiel spezielle Auf- und Ausbauten ).
  • Die Extra-Leistungen ( beispielsweise: BBB-Deckung / Traveller-Deckung ).
  • Die Anzahl der Schäden bei der vorherigen KFZ-Versicherung ( Schadenverlauf der letzten 5 Jahre ).

Eine pauschale Aussage zur Höhe der Versicherungsbeiträge ist nicht möglich. So können besonders hochwertige Kraftfahrzeuge ( Beispiel: Mercedes Benz S 500 Coupe ) innerhalb einer gut verlaufenden Flottenversicherung ausgesprochen günstig sein. In einer schlecht verlaufenden Flotte kann ein PKW der Kompaktklasse schnell teurer sein, als würde man diesen einzeln versichern.

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Welche Leistungen sind bei einer Fuhrparkversicherung wichtig?

Wenn sich Unternehmen ein Angebot für eine Fuhrparkversicherung einholen, sollten die nachfolgenden Leistungen im Schutz für den Fuhrpark enthalten sein:

Schäden an eigenen Fahrzeugen ( Eigenschadenversicherung )

Hiermit sind Kollisionsschäden von Fahrzeugen des Fuhrparks untereinander versichert, wie es beispielsweise beim Rangieren auf dem Betriebsgelände passieren kann. In der „normalen“ KFZ-Haftpflichtversicherung sind solche Schäden ausgeschlossen ( weil Verursacher und Anspruchsteller nicht identisch sein können ).

GAP-Deckung

Bei Zerstörung, Verlust oder Totalschaden ersetzt die Vollkaskoversicherung bei kreditfinanzierten oder geleasten Fahrzeugen auch die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem höheren Leasingrestwert. In der Praxis kommt es vor, dass neue KFZ sehr früh an Wert verlieren. Wurden erst wenige Kredit-, bzw. Leasingraten gezahlt, kann die Restforderung von Bank- oder Leasinggesellschaft den Wiederbeschaffungswert des zerstörten KFZ erheblich übersteigen. In vielen Unternehmen sind die Fuhrparks geleast, aus diesem Grund sollte auf die GAP-Deckung keinesfalls verzichtet werden.

Marderbiss-Schäden ( incl. Folgeschäden )

In der Teilkaskoversicherung sind regelmäßig auch Schäden durch Marderbiss abgesichert. Hierbei sollten auch die Folgeschäden durch die Versicherung gedeckt sein. In vielen Fällen stehen die Fahrzeuge auf dem Gelände der Firma unter freiem Himmel. Tobt sich dort ein Marder unter der Motorhaube aus, können Betriebsflüssigkeiten aus angebissenen Leitungen austreten und Folgeschäden verursachen.

Pflege des Schadenfreiheitsrabattes ( SFR )

Auch wenn für die Fuhrparkversicherung kein SFR benötigt wird, sollte die Versicherung diesen intern weiter pflegen. Das bedeutet, dass der Schadenverlauf ( schadenfreie Zeiten und angefallene Schäden ) für jedes Fahrzeug weiter erfasst wird. Dies ist wichtig, wenn einmal ein einzelner Schadenfreiheitsrabatt benötigt wird oder bei einem Wechsel der neue Versicherer sein Angebot anders errechnet.

Freie Werkstattwahl

Nach einem Unfall sollte die Versicherung ihrem Kunden nicht vorschreiben, in welcher Werkstatt der Schaden behoben wird. Versicherungen locken mit günstigen Preisen bei Tarifen mit Werkstattbindung – dies schränkt den Versicherungsnehmer allerdings ein.

Weitere Einschlüsse für die Fuhrparkversicherung

Abhängig von der Branche und dem speziellen Risiko des Unternehmens kann mit einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz die Flottenversicherung ergänzt werden. Hier einige Beispiele:

Autoinhaltsversicherung

Bei der Autoinhaltsversicherung ( auch Werkverkehrsversicherung genannt ) sind Schäden an den beförderten Gütern des Unternehmers durch Transportmittelunfall, Diebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag oder höhere Gewalt versichert. Der Schutz gilt nur für Sachen, die für eigene Zwecke transportiert werden.

Der Inhalt von Werkstatt- und Servicewagen kann schnell einen 5-stelligen Wert erreichen und beinhaltet oft hochwertige Werkzeuge, Prüf – und Messgeräte. Verbleiben diese Sachen dauerhaft in den Fahrzeugen, sollte in jedem Fall die „Nachtzeitklausel“ vereinbart werden.

In der Praxis werden die Werkstattwagen von Handwerksunternehmen nach Feierabend einsatzbereit auf dem Betriebsgelände abgestellt. Ein Einbruch in diese Fahrzeuge kann einen erheblichen Schaden verursachen, der über eine reine Kaskoversicherung nicht gedeckt ist.

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden ( BBB-Deckung )

In diesem Beitrag bekommen Sie alle Informationen zum Thema Flottenversicherung.Durch den Einschluss der sog. BBB-Deckung wird eine wichtige Lücke in der gewerblichen KFZ-Versicherung geschlossen. Die nachfolgenden Schadenbeispiele sollen den Versicherungsschutz veranschaulichen:

  • Auf einer Autobahn gerät ein Lastkraftwagen mit angekuppeltem Anhänger ins Schleudern. Das Zugfahrzeug bleibt stehen, der Anhänger wird durch die Wucht auf die Seite geworfen. Durch den Umsturz des Anhängers hat sich der Rahmen des ziehenden Fahrzeugs verzogen. Die Anhängerkupplung und die Anhängergabel sind zerstört.
  • Bei einem starken Abbremsen verrutscht die transportierte Ladung und löst sich aus ihrer Befestigung. Teile der Ladung beschädigen die Bordwände und das Führerhaus.
  • Beim Beladen stößt der Ladekran in der Drehbewegung gegen das eigene Führerhaus.

Die Vollkasko reguliert Schäden durch Unfall. Als Unfall gilt ein „unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.“

Worauf sollte beim Abschluss geachtet werden?

Hat sich das Unternehmen für eine Fuhrparkversicherung entschieden, ist folgendes Vorgehen sinnvoll:

  1. Zunächst sollte vom bisherigen KFZ-Versicherer eine Übersicht über den Schadenverlauf der vergangenen 5 Jahre eingeholt werden. Diese Auskunft benötigt das neue Versicherungsunternehmen für eine Kalkulation der Flottenversicherung. Die gewünschte Auskunft sollte zeitnah nach wenigen Tagen eintreffen. Der angefragte Versicherer wird natürlich eine Kündigungsabsicht vermuten, sollte den Kundenwunsch jedoch nicht verschleppen.
  2. Der neue Anbieter benötigt neben dem Schadenverlauf auch Angaben zum gewünschten Versicherungs-umfang, die letzte Beitragsrechnung ( hieraus gehen die SF-Klassen hervor – dies ist wichtig, wenn der neue Anbieter den SFR weiter pflegen möchte ) und Kopien aller Fahrzeugscheine ( aus dem Fahrzeug-schein gehen die genaue Bezeichnung des KFZ und evtl. vorhandene Sonderausstattungen hervor ).
  3. Wenn alles stimmig ist, kann die Kündigung der alten KFZ-Versicherungspolice erfolgen. Hierfür gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Bei Fälligkeit am 01. Januar muss die Kündigung spätestens am 30.11. des Vorjahres beim alten Versicherer eingehen.
  4. Der neue Anbieter stellt den Versicherungsschein rechtzeitig zum Versicherungsbeginn aus und hinterlegt bei der Zulassungsstelle auch die erforderlichen Versicherungsbestätigungen ( eVB ).

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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