Gewerbliche Gebäudeversicherung – Schutz für Firmengebäude

Gewerbliche Gebäudeversicherung – Schutz für Firmengebäude

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Gewerbliche Gebäudeversicherung – Schutz für Firmengebäude

Das eigene Firmengebäude ist das Herzstück eines jeden Unternehmens – es beherbergt Produktion, Lager und Verwaltung. Zudem ist es die tägliche Anlaufstelle für Kunden, Lieferanten und die eigenen Mitarbeiter. Schließlich benötigen auch Handel, Handwerk und Dienstleistung ein „Dach über dem Kopf“. In vielen Betrieben ist die gewerbliche Immobilie außerdem der größte Aktivposten in der Bilanz. Die finanziellen Folgen von unvorhergesehenen Sachschäden an Gebäuden können erheblich sein und den Betrieb in seiner Existenz gefährden. Die gewerbliche Gebäudeversicherung schützt die Immobilie gegen eine Vielzahl von Gefahren und Schäden, die mit den nachfolgenden Zeilen näher erläutert werden.

Wer benötigt eine gewerbliche Gebäudeversicherung?

Sachschäden durch Feuer, Leitungswasser oder Unwetter sind nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Die Absicherung des eigenen Betriebsgebäudes liegt also im ureigenen Interesse des Firmeneigentümers.
Das Gebäude ist elementarer Bestandteil des betrieblichen Erfolgs und oftmals speziell für die Anforderungen des Unternehmens konzipiert und errichtet.

Neben dem Firmeneigentümer ist der Versicherungsschutz ebenfalls wichtig für den Vermieter eines gewerblich genutzten Gebäudes. Für ihn stellt der Verlust des Gebäudes durch ein Schadenereignis ebenfalls ein finanzielles Risiko dar, beispielsweise auch durch ausbleibende Mietzahlungen.

Wird die gewerblich genutzte Immobilie durch ein Bankdarlehen finanziert, verlangt das Kreditinstitut zur Absicherung seines Engagements eine Gebäudeversicherung gegen die gängigen Gefahren.

Welche Arten von Gebäuden können versichert werden?

Versichert werden können rein gewerblich genutzte Gebäude, sowie gemischt genutzte Gebäude ( z.B. Wohn- und Geschäftshäuser ), bei denen der Anteil gewerblicher Nutzung mindestens 51 % beträgt.

Beispiele für eine gewerbliche Nutzung:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude.
  • Ausstellungs- und Verkaufsräume.
  • Lagerhallen.
  • Produktionsgebäude.
  • Werkstattgebäude.

In der Praxis finden sich auf einem Betriebsgrundstück häufig mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungsarten. Diese werden über einen Lageplan erfasst, mit dem gewünschten Versicherungsschutz kalkuliert und über eine Police versichert.

Mitversicherung von Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör

Neben dem eigentlichen Firmengebäude gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Sachen, die ebenfalls mit unter den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung fallen.

Gebäudebestandteile

Gebäudebestandteile sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Hierzu zählen beispielsweise Hauswasserversorgungen, Brennstofftanks, Blitzableiter, Briefkastenanlagen.

Technische Gebäudebestandteile

Hierunter versteht man maschinelle Einrichtungen, wie z.B. Klimaanlagen, Fernsprechanlagen, Antennenanlagen, Einbruchmeldeeinrichtungen, Aufzüge und Lüftungsanlagen.

Mit einer fortschreitenden Technisierung kommt auch den Daten und Programmen – die durchaus komplex sein können – für eben diese Bestandteile eine nicht unerhebliche Bedeutung zu.

Gebäudezubehör

Zum Gebäudezubehör zählen bewegliche Sachen, die der Instandhaltung oder dem wirtschaftlichen Zweck der versicherten Immobilie dienen, sofern sie sich im Gebäude befinden oder außen angebracht sind. Als Beispiele dienen hier Gegenstände, die erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, wie Vorräte an Ersatzfliesen, Dachziegeln oder auch Brennstoffvorräte.

Bauliche Grundstücksbestandteile

Zum Versicherungsumfang zählen auch Mauern, Wege, Zäune, Überdachungen, Einfriedungen, Carports und Schilder.

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Welchen Schutz bietet eine gewerbliche Gebäudeversicherung?

Die gewerbliche Gebäudeversicherung trägt nach einem Schaden die erforderlichen Reparaturkosten und übernimmt bei einem Totalschaden den Wiederaufbau des versicherten Gebäudes. Die Versicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen vielfältige Risiken und enthält zudem eine ganze Reihe ebenfalls versicherter Kostenpositionen. Die Leistungen der Versicherung lassen sich grob in die nachfolgenden drei Blöcke einteilen.

Grunddeckung

Mit der Grunddeckung ( oft auch als Basis-Schutz bezeichnet ) können Eigentümer ihre gewerblichen Gebäude gegen die folgenden Gefahren absichern:

  • Feuer, incl. Blitzschlag, Überspannung und Explosion.
  • Rohrbruch- und Leitungswasserschäden.
  • Sturm- und Hagelschäden.

Aufbaudeckung

Mit der Aufbaudeckung ( wird auch „ergänzende Gefahren“ genannt ) lässt sich die Gebäudeversicherung individuell erweitern, wenn die Lage oder die Ausstattung des Gebäudes dies erfordert. Zu den versicherten Gefahren der Aufbaudeckung zählen:

  • Weitere Elementarschäden ( z.B. Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen ).
  • Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik und Aussperrung.
  • Fahrzeuganprall, Rauch,
  • Überschalldruckwellen.
  • Glasbruch.
  • Schäden an technischen Gebäudebestandteilen.
  • Mietverlust.
  • Schäden durch Terrorakte.

Die hier genannten Leistungen werden in der Gebäudeversicherung gebündelt als Paket zum Einschluss angeboten und als „extended coverage a/b“ ( erweiterte Deckung ) bezeichnet.

Kostenposition

In den Kostenpositionen ( manchmal auch Pauschaldeklaration genannt ) listen die Versicherer einzelne Kosten auf, die mit einem Schadensfall einhergehen und die versicherten Risiken ergänzen. Die nachfolgenden Kostenpositionen finden sich so oder ähnlich in vielen Policen zur gewerblichen Gebäudeversicherung. Die versicherten Kosten sind oftmals auf einen festen Eurobetrag limitiert, ansonsten werden sie durch die Höhe der Versicherungssumme begrenzt:

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten, sowie Feuerlöschkosten.
  • Sachverständigenkosten.
    Mehrkosten infolge Preissteigerungen.
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt.
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen.
  • Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume.
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich.
  • Mitversicherung von Zuleitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück.
  • Aufwendungen für Medienverlust ( Frischwasser, Öl, Gas ).
    Grobe Fahrlässigkeit.
  • Aufbruchschäden für Fehlalarm von Rauchmeldern.
    Beseitigung von Verstopfungen.
  • Wiederherstellung von Anpflanzungen.

Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend und soll nur verdeutlichen, welche weiteren Kosten im Nachgang eines versicherten Schadens entstehen können.

Gewerbliche Gebäudeversicherung - Diese Leistungen enthält eine gewerbliche Gebäudeversicherung

Wonach richtet sich der Preis für die Gebäudeversicherung?

Der Versicherungsbeitrag für eine gewerbliche Gebäudeversicherung richtet sich nach mehreren Faktoren. Versicherer müssen das Risiko individuell für ihre Versicherungsnehmer kalkulieren. Dabei spielt auch eine Rolle, für welche Art von Gewerbe das Gebäude genutzt wird. Die nun folgend genannten Faktoren bestimmen letztlich den Preis für die Gebäudeversicherung.

Versicherungssumme

Maßgeblich für die Preiskalkulation ist der Wert der Immobilie. Der Versicherungswert wird vom Versicherungsunternehmen mit einem speziellen Programm errechnet. Dabei spielen die Größe des Gebäudes, die Bauausführung und die weiteren Gebäudebestandteile eine Rolle. Mit einer korrekten Wertermittlung wird im Schadensfall eine Unterversicherung vermieden. Stehen Teile des Objektes unter Denkmalschutz, so kann dies zu einem Aufschlag bei der Versicherungssumme führen.

Beispiel

Eine große Lagerhalle mit Industrieboden und einer einfachen Dachausführung stellt einen anderen Wert dar, als beispielsweise ein moderner Bürobau mit hochwertigem Steinboden und aktueller Heizungs- und Lüftungstechnik.

Versicherte Gefahren

Wie schon weiter oben beschrieben, können Eigentümer ihre Gebäude – über die Grunddeckung hinaus – mit weiteren Bausteinen absichern. Dabei führt ein größerer Versicherungsumfang selbstredend zu höheren Kosten.

Beispiel

Die oben beschriebene Lagerhalle verfügt nicht über wasserführende Leitungen. Auf die Gefahr Leitungswasser kann dann selbstverständlich verzichtet und Beitrag gespart werden. Dafür legt der Firmeninhaber vielleicht großen Wert auf die Versicherung technischer Gebäudebestandteile, z.B. für Videoüberwachung, Zugangskontrollen, Aufzüge und Ähnliches.

Gebäudenutzung

Wer sich ein Angebot für eine Gebäudeversicherung einholt, wird u.a. auch nach der Nutzung seiner betrieblichen Immobilie gefragt. Jedes Gewerbe hat seine eigenen Risiken, die vom Versicherer eingeschätzt und bepreist werden.

Beispiel

Das Büro- und Verwaltungsgebäude einer Spedition stellt in der Feuerversicherung ein wesentlich geringeres Risiko dar, als beispielsweise die Produktionshalle einer Schreinerei.

Vertragslaufzeit / Zahlungsweise

Durch die Vereinbarung einer 3-jährigen Versicherungsdauer lässt sich der Beitrag üblicherweise um 10 Prozent senken. Eine jährliche Beitragszahlung ist zudem günstiger, als eine monatliche Abbuchung der Versicherungsbeiträge.

Selbstbeteiligung

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall lässt sich der Versicherungsbeitrag ebenfalls senken. Kleinere Schäden übernimmt der Versicherungsnehmer dann auf seine Kosten.

Individuelle Zuschläge & Nachlässe zum Vertrag

Für einzelne Gefahren können Zu- und Abschläge bei der Gebäudeversicherung vereinbart werden, die einen speziellen Bezug zum Betrieb des Versicherungsnehmers haben.

Beispiel

Auf dem Nachbargrundstück des versicherten Gebäudes befindet sich das Lagergebäude eines Recyclingbetriebes ( hohe Brandgefahr ). Durch die räumliche Nähe ist der Betrieb des Versicherten einem höheren Feuerrisiko ausgesetzt.

Ist das Firmengebäude richtig versichert?

Hier sollte einem Vergleich eine gründliche Risikoanalyse vorausgehen, damit später im Angebot auch alle wichtigen Leistungen enthalten sind. Hier muss der Gebäudeeigentümer festlegen, welche möglichen Schäden entstehen können und was in jedem Fall durch die Versicherung gedeckt werden muss. Die oben beschriebenen Bausteine bieten eine Absicherung passend zugeschnitten auf das jeweilige Gewerbe.

6 Tipps für die gewerbliche Gebäudeversicherung

Manchmal genügt schon ein „Blick von oben“ auf das Versicherungsgrundstück, um mögliche Risiken zu erkennen ( zum Beispiel mit Google-Maps ). Weitere Informationen liefern die nächsten Stichpunkte:

  • Die Versicherungssumme richtig ermitteln lassen und eine Unterversicherung vermeiden.
  • Anbauten, Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen der Versicherung melden.
  • Versicherungsschutz laufend prüfen ( mit der Zeit gehen ).
  • Dort, wo es Sinn macht, Selbstbeteiligungen zur Beitragsreduzierung nutzen.
  • Kostenpositionen auf sinnvolle Ergänzungen, mögliche Einschränkungen und Selbstbehalte prüfen.
  • Behördliche und vertragliche Sicherheitsvorschriften einhalten.

Hier sollte der Versicherer Hilfestellungen in Form von Checklisten oder einem gemeinsamen Ortstermin anbieten.

FAQ

Mirko Bubig - Ihr Ansprechpartner bei gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

LVM-Versicherungsagentur
Mirko Bubig GmbH

Welche Risiken werden von der gewerblichen Gebäudeversicherung getragen?

In der gewerblichen Gebäudeversicherung ist das Objekt gegen eine Vielzahl möglicher Sachschäden versichert, beispielsweise durch Feuer, Explosion, Überspannung.

Ist eine Versicherung des Firmengebäudes gesetzlich vorgeschrieben?

Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer gewerblichen Gebäudeversicherung gibt es nicht. Allerdings kann ein Darlehensgeber den Nachweis einer Gebäudeversicherung vom Eigentümer verlangen.

Sind auch Schäden durch Naturkatastrophen in der Versicherung enthalten?

Schäden durch Sturm und Hagel können ebenfalls versichert werden. Eventuell macht es auch Sinn, Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmung zusätzlich abzusichern.

Was passiert, wenn das Firmengebäude unterversichert ist?

Im Falle einer Unterversicherung darf der Versicherer seine Leistung entsprechend kürzen.

Gibt es Einschränkungen für ältere Objekte in der Gebäudeversicherung?

Solange das Gebäude instandgehalten und genutzt wird, ist eine Gebäudeversicherung problemlos möglich. Baufällige und zum Abbruch bestimmte Gebäude können nicht versichert werden.

Sind Schäden durch Vandalismus ebenfalls versichert?

Durch einen Zusatz kann auch die böswillige Beschädigung an einem Firmengebäude versichert werden.

Welche Besonderheiten gelten für den Versicherungsschutz bei denkmalgeschützten Gewerbegebäuden?

Hierfür hat der Gebäudeversicherer spezielle Fragebögen. Eine Wiederherstellung nach einem Sachschaden ist bei Denkmalschutz umfangreicher / teurer. Hierfür kalkuliert der Versicherer einen risikogerechten Beitragszuschlag.

Gibt es eine Selbstbeteiligung in der Versicherung?

Der Einschluss einer Selbstbeteiligung kann mit dem Versicherer vereinbart werden.

Welche Versicherungssumme ist für mein Gewerbegebäude angemessen?

Der Versicherungswert für das Objekt wird anhand von Größe und Bauausführung vom Versicherer ermittelt. Hierfür werden die genauen Maße des Gebäudes benötigt.

Sind auch Mietverluste infolge eines Sachschadens versichert?

Auch der Mietverlust als Folge eines versicherten Schadenereignisses kann versichert werden.

Gibt es eine Mindestlaufzeit in der gewerblichen Gebäudeversicherung?

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr. Auch 3-Jahresverträge sind möglich.

Wie wird der Beitrag für eine gewerbliche Gebäudeversicherung berechnet?

Auschlaggebend für den Beitrag sind die Versicherungsumfang, die Versicherungssumme und die Nutzungsart ( das individuelle Risiko ) des Gebäudes.

Welche Kosten für können bei einem Versicherungsfall auf den Gebäudeeigentümer zukommen?

Das Gebäude kann durch ein Schadenereignis vollkommen zerstört werden. Die Kosten für den Wiederaufbau in gleicher Art und Größe können einen hohen Geldbetrag ausmachen. Hinzu kommen Kosten für den Abbruch- und Abtransport von Gebäuderesten, sowie Kosten für die anfallenden Planungen vor dem Wiederaufbau.

Welche Arten von Schäden können von der Versicherung abgedeckt werden?

Versichert werden können die bekannten Sachschäden: Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel. Darüber hinaus kann der Versicherungsnehmer auch weitere Einschlüsse vereinbaren, wie beispielsweise: Elementargefahren, mutwillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall und weitere.

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Versicherungslösungen für Aufsteller von Automaten

Einkaufen rund um die Uhr – Warenautomaten bereichern das Einkaufsangebot in stark frequentierten Lagen und in ländlichen Gebieten gleichermaßen. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich aktuell Automaten für Snacks, Getränke und Eis. Doch wie steht es um den Versicherungsschutz, wenn der Verkaufsautomat ausfällt oder beschädigt wird? Im Schadensfall kümmert sich eine spezielle Automatenversicherung um die finanziellen Einbußen des Automatenaufstellers.

Was ist eine Automatenversicherung?

Die Automatenversicherung zählt zu den technischen Versicherungen – sie deckt Schäden und Verlust am Aufstellungsort des Automaten. Außerdem sind Schäden während Transport, Einlagerung und Reparatur versichert. Abgesichert ist ebenfalls das Zubehör (beispielsweise eine Umhausung) und der Inhalt (Ware / Wechselgeld). Mögliche Schadenereignisse können Brand, Diebstahl oder die einfache Sachbeschädigung (Vandalismus) sein.

Für den Automatenaufsteller ist eine umfassende Absicherung seiner Investition besonders wichtig. Warenautomaten stehen oftmals im Außenbereich und sind daher höheren Gefahren ausgesetzt, als versicherte Sachen innerhalb eines Gebäudes.

Automaten versichern – aber wie?

Wer eine Automatenversicherung abschließen möchte, muss sich zuvor einmal mit einigen grundsätzlichen Fragen rund um Betrieb, den Versicherungswert, mögliche Schäden und den Aufstellort beschäftigen. All diese Dinge haben Einfluss auf den Versicherungsschutz und den Jahresbeitrag. 

Wo wird der Verkaufsautomat aufgestellt?

Handelt es sich um einen Kaffeeautomaten in einem frequentierten Gebäude (Beispiel: Betriebskantine) oder um einen Getränkeautomaten im Freien? Das Risiko von Zerstörung durch betriebsfremde Personen ist im Außenbereich deutlich höher.

Welche Waren werden verkauft?

Auch der Wareninhalt spielt bei der Versicherung des Endgerätes eine Rolle. Geräte mit Alkohol- und Tabakwaren stellen ein deutlich erhöhtes Risiko für eine Beschädigung des Automaten durch Aufbruch, bzw. des Versuchs dar. 

Welchen Gefahren ist der Automat ausgesetzt?

Wichtig ist es auch, sich vorab einmal mit den verschiedenen versicherten Gefahren auseinanderzusetzen. Ist beispielsweise der Geldinhalt des Gerätes sicher unter Verschluss? Kann der Aufstellort von Überschwemmungen betroffen sein? Ist der Outdoor-Automat durch eine Überdachung oder Einhausung vor Sturm und anderen Witterungseinflüssen geschützt? Was passiert bei Ausfall der Kühlung eines Eisautomaten?

Wie wird die Versicherungssumme bestimmt?

Idealerweise sollte der Automat durch eine entsprechende Elektronikversicherung zum Neuwert versichert sein und auch individuelle Einstellungen (z.B. an der Software des Gerätes) mit berücksichtigen. Wareninhalt, Bargeld und Zubehör sollten ebenfalls mitversichert sein. 

Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Automatenversicherung abgedeckt?

Die Automatenversicherung (oder auch Maschinenversicherung / technische Versicherung genannt) deckt finanzielle Schäden durch unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden) und bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, welche der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhersehen noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können.

Versicherungsschutz besteht für:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, sei-
    ner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder
    Implosion.
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung.
  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter.
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
  • Wasser, Feuchtigkeit.
  • Terrorakte.

Versicherte Kosten:

Im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Schadenursachen leistet der Versicherer weiteren Kostenersatz für:

  • Transport in die Werkstatt – Versicherungsschutz besteht auch während des Werkstattaufenthalts.
  • Schadensuchkosten.
  • Mehrkosten infolge Preissteigerungen / Technologiefortschritt.
  • Bewegungs- und Schutzkosten.
  • Bergungskosten.
  • Luftfrachtkosten.
  • Sachverständigenkosten.
  • Eichkosten.
  • Feuerlöschkosten.
  • GAP-Deckung (Restschulddeckung bei Totalschaden) sehr wichtig bei finanzierten Geräten!
  • Aufräum- und Entsorgungskosten.
  • Wiederherstellung von Daten und Programmen (Softwareklausel).

Die einzelnen Kosten sind in der Pauschaldeklaration des jeweiligen Anbieters aufgeführt. Die Kosten sind meistens beschränkt auf einen festen Eurobetrag oder auf die im Vertrag genannte Versicherungssumme. Einzelne Positionen können eine Selbstbeteiligung enthalten.

Was kostet eine Automatenversicherung?

Die vorangegangenen Zeilen haben gezeigt, dass eine maßgeschneiderte Versicherungslösung für das Unternehmen und seine Investition erforderlich ist. Entscheidend für die Berechnung des Beitrags in der Automatenversicherung sind gleich mehrere Faktoren, beispielsweise:

  • Art des Automaten (Einfacher Vending Automat oder hochkomplexer Automat mit Nutzererlebnis, z.B. Backautomat für Pizza).
  • Aufstellort (Indoor-Automat oder Gerät im Freien).
  • Versicherungswert / Neuwert des Gerätes.
  • Vertragliche Selbstbeteiligungen.
  • Mindestbeitrag pro Vertrag bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
  • Individueller Schadenverlauf.

Hier gilt es, alle notwendigen Informationen zu erfassen und an den Versicherer zu übermitteln. Der Beitragssatz kann – abhängig von den genannten Faktoren – stark variieren. Eine pauschale Aussage zum Preis für den Versicherungsschutz schließt sich leider aus. 

6 Tipps – Automatenversicherung richtig abschließen!

Die vorherigen Zeilen haben gezeigt: damit die Automatenversicherung gegen möglichst viele Ereignisse schützt, müssen viele Details beachtet werden. Mit den nachfolgenden Gewerbe-Profi-Tipps lässt sich der Versicherungsschutz noch interessanter und individueller ausgestalten.

  1. Mindestbeitrag der Versicherung kennen und beachten

    In der Elektronik- und Maschinenbruchversicherung gibt es (wie in anderen Versicherungssparten auch) so genannte Mindestbeiträge. Das bedeutet, eine Versicherungspolice hat einen festen Beitrag, zzgl. Versicherungssteuer. Bei kleinen Versicherungssummen kommt reglemäßig der Mindestebitrag zur Anwendung. So kann es sein, dass die Versicherung für einen Kaffeevollautomaten vergleichsweise teuer erscheint. In einem solchen Fall macht es Sinn, zwei oder mehr Automaten in einem Vertrag zu versichern.

  2. Selbstbeteiligung richtig wählen

    Die niedrigste Selbstbeteiligung (SB) in der technischen Versicherung beträgt üblicherweise 200 € / 250 €. Kleinere Schäden sind also grundsätzlich vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen. Mit einer höheren Eigenbeteiligung lässt sich der Beitragssatz senken. Doch auch hier gilt: Mindestbeitrag beachten! Durch die Wahl einer höheren SB sollte der Beitrag auch wirklich spürbar sinken.

  3. Einfaches Handling

    Für viele Automatenauftsteller ist das anfangs kleine Gewerbe schon zur Haupteinnahmequelle mit einer Vielzahl von Automaten geworden. Ideal für den Versicherten ist es, wenn sich der Versicherungsschutz für die Verkaufsautomaten digital in einer App des Versicherers verwalten lässt.

  4. Schadenfreiheitsrabatt

    Mit einem Schadenfreiheitsrabatt bietet sich die Gelegenheit, den Versicherungsvertrag preislich noch interessanter auszugestalten. Einige Versicherungen bieten den Schadenfreiheitsrabatt schon zu Vertragsbeginn als Vorausrabatt an.

  5. Sofortiger Reparaturbeginn

    Im „Kleingedruckten“ der Versicherungspolice sollte ein sofortiger Reparaturbeginn bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 € vereinbart sein. Der Versicherungsnehmer braucht dann nicht erst die Zustimmung des Versicherers zur Schadenbehebung abwarten, muss die Schadenursache- und Höhe aber nachvollziehbar dokumentieren.

  6. Experten fragen

    Interessierte sollten sich an einen versierten Berater wenden, für den Gewerbeversicherungen kein „rotes Tuch“ sind. Wichtig ist, dass die gewählte Versicherung zum Zweck und zum tatsächlichen Bedarf des Automatenaufstellers passt.

Welche Versicherung ist außerdem wichtig?

Für das Gewerbe des Aufstellers ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unerlässlich. Die Betriebshaftpflicht deckt die gesetzlichen Schadenersatzansprüche Dritter ab, wenn beispielsweise Sachen beschädigt oder Personen verletzt werden.

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Betriebsschließung – wenn der Betrieb infiziert ist…

Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln ist eine besondere Sorgfalt geboten. Profis aus Gastronomie und Lebensmittelhandel sind mit den Vorschriften rund um den Umgang mit frischer Ware daher bestens vertraut. Trotz größter Sorgfalt können Krankheitserreger in den Betrieb gelangen – zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter können die zuständigen Behörden eine vorübergehende Schließung der Betriebsstätte anordnen. Ausbleibende Einnahmen einerseits und zusätzliche Kosten andererseits sind das Schreckens-Szenario eines jeden Unternehmers. Gut dran ist, wer für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung rechtzeitig Vorsorge getroffen hat. 

Was ist eine Betriebsschließungsversicherung?

Die Betriebsschließungsversicherung ersetzt dem Unternehmer die Kosten, die im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Schließung des Betriebs entstehen. Eine behördliche Schließung kann schon beim kleinsten Verdacht auf eine Infektionsgefahr erfolgen. In einem solchen Fall möchten die Behörden mögliche Gefahren für Dritte abwenden und berufen sich hierbei auf das Infektionsschutzgesetz ( IfSG ).

Eine Betriebsschließungsversicherung stellt eine Ergänzung zur gewerblichen Inhaltsversicherung dar und übernimmt – ähnlich, wie bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung – die während der Dauer der Schließung anfallenden Kosten ( diese werden weiter unten näher erläutert ).

Warum ist eine Betriebsschließungsversicherung sinnvoll?

Natürlich fragen sich Firmeninhaber, warum ein solches Szenario gerade ihren Betrieb treffen soll. Mögliche Schäden werden mit Hinweis auf eine sorgfältige Arbeitsweise, geschultes Personal und regelmäßige Kontrollen des versicherten Betriebs – oftmals vorschnell – ausgeschlossen.

Bevor die Versicherung allzu schnell ad acta gelegt wird, gilt es auch folgendes zu bedenken: Auch durch die Lieferkette ( Importe ) können Krankheitserreger ins Unternehmen gelangen. Und auch die beschäftigten Personen können nach einer Reise – neben tollen Urlaubserinnerungen – eine Krankheit im Gepäck haben.

Wer benötigt eine Betriebsschließungsversicherung?

Die Betriebsschließungsversicherung ist sinnvoll für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder weiterverkaufen. Hierunter fallen u.a. das Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit Kunden- oder Patientenkontakt.

Lebensmittel produzierende Betriebe sind besonders betroffen

Die finanziellen Folgen einer Betriebsschließung trifft Unternehmen der nachfolgend genannten Branchen besonders hart, weil – neben den fortlaufenden Kosten während der Schließung – auch noch Kosten für die Vernichtung eventuell infizierter Vorräte hinzukommen.

  • Hotels, Gaststätten, Kantinen.
  • Bäckereien, Konditoreien, Cafe`s, Eisdielen.
  • Molkereien, Käsereien.
  • Schlachtereien, Metzgereien.
  • Feinkost- und Delikatessenhandel.
  • Lebensmittelgeschäfte, Lebensmittelherstellung.
  • Hersteller von Tiefkühlprodukten, Konservenfabriken.
  • Cateringservice, Eventgastronomie, Sushi & Co.

Nachfrage während des Corona-Virus deutlich gestiegen

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus im März und April 2020 ist die Nachfrage nach dieser besonderen Form der Betriebsunterbrechungsversicherung erheblich gestiegen. Allerdings reagieren die Versicherer im Moment zurückhaltend bei der Zeichnung neuer Risiken. 

Welche Schäden übernimmt die Betriebsschließungsversicherung?

Die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz geht einher mit den Maßnahmen, die von behördlicher Seite gegen den Betriebsinhaber angeordnet werden können, denn diese sind keinesfalls auf die reine Betriebsschließung beschränkt.

Diese Maßnahmen können von den zuständigen Behörden gegen den Betrieb verhängt werden:

  1. Schließung des gesamten Betriebs oder ein gegen sämtliche Mitarbeiter gerichtetes Tätigkeitsverbot.
  2. Anordnung einer Entseuchung ( Desinfektion ) der Betriebsstätte.
  3. Vernichtung sämtlicher Vorräte oder deren anderweitige Weitergabe ( z.B. als Tierfutter ).
  4. Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen.
  5. Tätigkeitsverbote gegen einzelne Mitarbeiter oder den Inhaber.

Diese Leistungen und Kosten sind versichert

Passend zu den oben beschriebenen fünf Schutzmaßnahmen, bietet die Versicherung eine entsprechende Kostenübernahme im Schadensfall. Dieses sind im Einzelnen:

  1.  Kostenübernahme bei Betriebsschließung

    Hierunter fallen die fortlaufenden Personal- und Betriebskosten, sowie der entgangene Gewinn für die Dauer von maximal 30 Tagen, wenn eine Behörde den Betrieb aufgrund des Infektionsschutzgesetzes schließt oder ein Tätigkeitsverbot gegenüber der gesamten Belegschaft verhängt.2.

  2. Kosten für die Übernahme einer Desinfektion der Betriebsräume

    Der Versicherer ersetzt die Kosten für das Desinfizieren der Betriebsräume und des Inventars. Kann diese Schutzmaßnahme nicht im laufenden Geschäftsbetrieb durchgeführt werden, werden auch die Kosten für die vorübergehende Betriebsunterbrechung übernommen.

  3. Vernichtung von Waren und Vorräten

    Zur Leistung der Versicherung gehören auch die Kosten für die Entsorgung von kontaminierten Vorräten, bzw. deren Abgabe zum Minderwert für andere Zwecke.

  4. Ermittlungskosten

    Bei meldepflichtigen Krankheiten müssen die Gesundheitsbehörden tätig werden. Die anfallenden Ermittlungs- und Beobachtungskosten werden von der Betriebsschließungsversicherung übernommen.

  5. Personalkosten bei Tätigkeitsverbot

    Gilt nur für einzelne Mitarbeiter ein Tätigkeitsverbot, werden die laufenden Personalkosten für maximal 6 Wochen übernommen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Inhaber persönlich von dem Verbot betroffen ist. In diesem Fall werden die Kosten für die Einstellung einer Ersatzkraft bezahlt.

Beispielhafte Schadenfälle für die Betriebsschließungsversicherung

Versicherungen sind – zugegeben – eine sehr „trockene“ Thematik. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei Betriebsschließung liefern die nachfolgenden Beispiele:

Gefahr durch Salmonellen

In einem Eiscafe erkranken dutzende Gäste an einer Salmonellenvergiftung. Die zuständige Behörde ermittelt den Sachverhalt und nimmt Proben. Im Anschluss werden die Geschäftsräume gründlich desinfiziert und die vorhandene Ware entsorgt. Das Unternehmen verliert zwei Wochen Umsatz in der Hauptsaison.

Heimtückische Krankheit

Die Mitarbeiterin eines Backshops erkrankt kurz nach einer Asien-Reise und klagt über hohes Fieber und Übelkeit. Gegenüber dem Unternehmen wird eine behördliche Schließung angeordnet, weil die Mitarbeiterin bereits mit dem übrigen Personal in Kontakt war und es sich um eine meldepflichtige Krankheit handelt. In der Folge ruht der Geschäftsbetrieb für drei Wochen, zudem wurde eine Entseuchung des Geschäfts sowie eine Entsorgung der Backwaren behördlich verfügt.

Wie wird die Entschädigung genau berechnet?

Von einem Schaden betroffene Versicherungsnehmer müssen dem Versicherer betriebswirtschaftliche Unterlagen ihres Unternehmens für die Schadensregulierung zur Verfügung stellen. Aus den Zahlen zum Jahresumsatz und zum Wareneinsatz ( vor Eintritt des Schadens ) wird eine Tagesentschädigung errechnet, welche die sonstigen fortlaufenden Kosten und den Gewinn enthält.

Die Versicherung zahlt dann die vereinbarte Tagesentschädigung für die vereinbarte Dauer aus. Eingesparte Personalkosten ( z.B. durch Kurzarbeit ) mindern den Schaden und somit auch die Tagesentschädigung.

Wie bekomme ich eine Betriebsschließungsversicherung?

Die Klausel Betriebsschließungsversicherung ist eine Ergänzung zur Inhaltsversicherung. Interessierte sollten sich in einer persönlichen Beratung ein individuelles Angebot zur Erweiterung, beziehungsweise zum Neuabschluss erstellen lassen. Stand heute ( April 2020 ) ist allerdings ungewiss, wie dieser Versicherungsschutz in Zukunft – nach der Corona-Krise – gestaltet sein wird.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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Stillstand durch Wechselwirkungsschäden

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Betriebsgewinn, wenn es im Unternehmen zu einem versicherten Sachschaden und nachfolgend zu einer Betriebsunterbrechung kommt. Das Risiko des Stillstands ist vielen Unternehmensinhabern durchaus bewusst und für die Absicherung solcher Schäden bieten Versicherer die passenden Policen. Doch was passiert eigentlich, wenn die Ursache für die Betriebsunterbrechung außerhalb des versicherten Betriebs liegt – beispielsweise in einer zum Unternehmen zugehörigen, weiteren Produktionsstätte? Dieser Beitrag liefert Informationen über das Wesen von Wechselwirkungsschäden und beantwortet die Frage, wer seine Betriebsunterbrechungs-Police einmal genauer anschauen sollte.

Was sind Wechselwirkungsschäden?

Dem obigen Schadenbeispiel folgend, lässt sich diese Frage so beantworten: Unternehmen mit zwei oder mehr Betriebsstätten, die in gegenseitiger Abhängigkeit ( Interdependenz ) stehen müssen dieses Risiko in ihrer Versicherung berücksichtigen.

Wichtig ist, dass alle zum Unternehmen zugehörigen Standorte im Versicherungsschein aufgeführt werden und die Versicherungssumme für alle Betriebsteile ausreichend bemessen ist.

In einer arbeitsteiligen Welt werden einzelne Produktionsschritte gern an eigens dafür geschaffene Betriebsstätten verlagert. Bestes Beispiel hierfür sind Zulieferbetriebe der Automobilbranche. 

Wer benötigt diesen Versicherungsschutz?

Die Definition ist recht einfach: Ein Wechselwirkungsschaden ist ein Betriebsunterbrechungsschaden als Folge eines versicherten Sachschadens in einem mitversicherten eigenen Betrieb einer Unternehmensgruppe, der zu einem finanziellen Schaden ( Ertragsausfall ) führt.

Vereinfacht lässt es sich folgendermaßen ausdrücken: Betrieb A und Betrieb B gehören zu derselben Unternehmensgruppe. Durch ein Feuer in Betrieb A wird die Produktionsanlage zerstört und es kommt zur Betriebsunterbrechung. Der Stillstand wirkt allerdings auch auf den Betrieb B ein, der üblicherweise Erzeugnisse von A bezieht und diese weiterverarbeitet.

Ein Schadenereignis hat Auswirkungen auf mehrere Betriebsstätten

Das nachfolgende Beispiel soll den Begriff der Wechselwirkung etwas mit Leben füllen und die Auswirkungen auf die einzelnen Betriebsstätten verdeutlichen.

Schadenbeispiel

Ein Unternehmen der Metallbranche besteht aus insgesamt drei Betriebsstätten mit jeweils eigenen Standorten und Aufgaben:

Die 1. Betriebsstätte stellt die Rohware Stahl in Blöcken und Platten her. Die 2. Betriebsstätte bezieht ihr Rohmaterial von 1 und übernimmt die Weiterverarbeitung ( Schmiedearbeiten / Zuschnitte ). Die 3. Betriebsstätte unterhält das Lager und organisiert den Verkauf der in 2 hergestellten Erzeugnisse.

Ein Feuer verursacht einen immensen Sachschaden in der 2. Betriebsstätte. Dort werden Gebäude und Maschinen zerstört. Bis zum Wiederaufbau ist die Produktion für 10 Monate unterbrochen. Aufgrund der Unternehmensstruktur wirkt die Unterbrechung auch auf die beiden anderen versicherten Betriebe ein, obwohl diese selbst nicht direkt vom Schaden betroffen sind.

Versicherungsschutz besteht über die Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn der Baustein / die Klausel Wechselwirkungsschäden versichert ist. Dies ist üblicherweise bei der Mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung ( MBU ) der Fall.

Hinweis:

Der Abschluss einer Inhaltsversicherung oder einer Gebäudeversicherung allein reicht nicht aus!

Welche Gefahren sind versichert?

Schäden durch Wechselwirkung können nicht einzeln versichert werden. Grundlage für den Versicherungsschutz ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Die dort versicherten Gefahren erstrecken sich auch auf das Risiko von Wechselwirkungen.

Üblicherweise wird von den Versicherungsgesellschaften Schutz gegen die folgenden Gefahren angeboten:

  • Feuer ( inkl. Überspannungsschäden durch Blitz ).
  • Einbruchdiebstahl und Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch.
  • Leitungswasserschäden.
  • Sturm & Hagel.
  • Cyberschutz.

Darüber hinaus können Versicherungsnehmer noch eine Aufbaudeckung vereinbaren. Informationen zu den Bestandteilen der gewerblichen Sachversicherung sind in dem hier veröffentlichten Beitrag über die Inhaltsversicherung enthalten.

Welche Kosten trägt die Versicherung?

Im Schadenfall ersetzt der Versicherer die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn für die Dauer des Betriebs-Stillstands. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung wird üblicherweise eine Haftzeit ( Leistungsdauer der Versicherung ) von 12 Monaten ( in Einzelfällen auch länger ) vereinbart.

Mit der Leistung aus der Versicherung kann das Unternehmen dann die Gehälter der Mitarbeiter weiterzahlen und weitere Betriebskosten decken, die auch in Zeiten des Stillstands anfallen. Hierzu zählen beispielsweise Kredite und Leasingraten.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte dem versicherten Interesse des Unternehmens entsprechen und die fortlaufenden Kosten, sowie den entgangenen Gewinn bei einer Unterbrechung von 12 Monaten umfassen.

Weitere Informationen zur Ermittlung der Versicherungssumme und zum Begriff der Betriebsunterbrechung sind in dem hier veröffentlichten Beitrag über die Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten.

Wichtiger Tipp bei längeren Haftzeiten

Wer mit dem Versicherungsunternehmen eine längere Haftzeit ( beispielsweise 18 oder 24 Monate ) vereinbaren möchte, muss die Versicherungssumme verdoppeln!

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Was kostet der Versicherungsschutz?

Der Preis für die Versicherungspolice kann stark variieren und ist von mehreren Faktoren abhängig, beispielsweise von:

  • den mitversicherten Gefahren.
  • der Höhe der versicherten Summe.
  • der Lage des Betriebsgrundstücks.
  • der Branche / Betriebsart der Unternehmung.
  • der Dauer der gewählten Haftzeiten.

Tipps für den richtigen Vertragsabschluss

  1. Unterversicherung vermeiden
    Für die Ermittlung des Versicherungsbedarfs lässt sich schnell und einfach der hier verlinkte Summenermittlungsbogen ( siehe Position 5 ) verwenden.
  2. Risiken richtig einschätzen
    Welche Gefahren können eine ( längere ) Unterbrechung verursachen? Welche Schäden müssen in jedem Fall mitversichert sein? Wie schnell können dem Unternehmenszweck dienende Sachen wieder hergestellt oder neu beschafft werden? Die Antworten auf diese Fragen ermöglichen eine vernünftige Risikoeinschätzung und eine richtige Vertragsgestaltung.
  3. Vertrag regelmäßig checken
    Sind neue Betriebsgrundstücke hinzu gekommen oder weggefallen? Entsprechen die im Vertrag enthaltenen Summen dem Status Quo?
  4. Experten hinzuziehen
    Das Thema Gewerbeversicherung ist anspruchsvoll und ein 08/15-Versicherungsangebot ist seltenst die richtige Wahl für das eigene Lebenswerk. Eine nachgewiesene Expertise bringt Vorteile.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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