Pensionszusagen mit einer Rückdeckungsversicherung absichern

Pensionszusagen mit einer Rückdeckungsversicherung absichern

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Pensionszusagen mit einer Rückdeckungsversicherung absichern

Im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte bieten Unternehmen ihren Spitzenkräften heute auch die Möglichkeit einer Arbeitgeber-finanzierten betrieblichen Altersversorgung. Die zugesagte Leistung des Arbeitgebers zugunsten seines Arbeitnehmers stellt ein Leistungsversprechen für die Zukunft dar. Die Erteilung einer Direktzusage verpflichtet das Unternehmen daher zur Bildung von Rückstellungen für den Versorgungsfall. Zur Finanzierung der Leistungen aus der Pensionszusage schließt der Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung ab. In diesem Beitrag werden die Funktionsweise und die Vorteile der Rückdeckung von Pensionsrückstellungen erläutert.

Was ist eine Rückdeckungsversicherung?

Bei einer Rückdeckungsversicherung handelt es sich um ein Produkt der Lebensversicherung. Hat ein Unternehmen seiner Führungskraft beispielsweise eine Pensionszusage erteilt, schließt es zur Finanzierung und zur Auslagerung des finanziellen Risikos dieser Zusage bei einem Versicherungsunternehmen eine Lebensversicherung ab. Die zugesicherte Versorgungsleistung stellt für das Unternehmen ein betriebsfremdes Risiko dar.

Für die Finanzierung einer monatlichen Rente an einen leitenden Angestellten werden oft hohe sechsstellige Summen benötigt. Sollen darüberhinaus auch Leistungen für den Todesfall oder für Invalidität gewährt werden, wird weiteres Kapital benötigt.

Mit der Versicherung werden die für den Versorgungsfall benötigten Mittel angespart und das biometrische Risiko ( Tod der versicherten Person ) auf die Versicherungsgesellschaft verlagert.

Wer hat Anspruch auf die Versicherungsleistungen?

Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch auf die im Versorgungsfall fälligen Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Im Leistungsfall ( Tod oder Rentenbeginn der versorgungsberechtigten Person ) fließen die Leistungen dem Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Versicherungsnehmer zu. Der Leistungsanspruch des Arbeitnehmers resultiert aus der erteilten Pensionszusage.

Die Rückdeckungsversicherung dient also lediglich als Mittel zur Erfüllung der Versorgungszusage.

Wie funktioniert eine Rückdeckungsversicherung?

Bei der Vertragsgestaltung tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter auf. Der Versorgungsberechtigte ist in diesem Fall die versicherte Person – auf sein Leben wird der Vertrag geschlossen.

Neben einem monatlichen Beitrag in die Lebensversicherung kann auch eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart werden. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Absicherung der Ansprüche gegen Insolvenz

Zum Schutz der Versorgungsansprüche vor einer Firmeninsolvenz werden Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein ( PSVaG ) fällig. Ausnahme: Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ( GGF ) ist keine Beitragszahlung an den PSVaG erforderlich – in diesem Fall ist eine Verpfändung der Versicherung an den GGF ausreichend.

Neben der Altersversorgung bietet die Rückdeckungsversicherung auch eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder für den Tod der versorgungsberechtigten Person.

Rückdeckung nicht nur für Betriebsrenten

Die Rückdeckung funktioniert nicht nur für Leistungsansprüche aus einer Pensionszusage – Unternehmen können mit der Rückdeckungsversicherung auch Arbeitszeitkonten gegenfinanzieren.

Bei einem weiteren Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung – der Unterstützungskasse – kommt die Versicherung in der Praxis ebenfalls als Rückdeckung zur Anwendung. Man spricht dann auch von der rückgedeckten Unterstützungskasse.

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Auslagerung der Pensionszusage

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Welche Vorteile bietet eine Rückdeckungsversicherung?

Für den Arbeitgeber selbst hat der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ( zunächst ) nur zwei Vorteile. Einerseits kann er durch den Vertragsabschluss den Finanzbehörden gegenüber die Ernsthaftigkeit des Leistungsversprechens gegenüber seinem Arbeitnehmer nachweisen, andererseits verbessert er die Bilanzoptik seiner Unternehmung. Die Ernsthaftigkeit einer Versorgungszusage spielt bei der steuerlichen Anerkennung durch das Finanzamt eine entscheidende Rolle, schließlich darf ein Versorgungsversprechen nicht zum Schein gewährt werden.

Das Deckungskapital der Versicherung bildet das bilanzielle Gegengewicht auf der Aktivseite der Unternehmensbilanz. Eine erteilte Pensionszusage verpflichtet das Unternehmen zur Bildung von Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz. Diese Pensionsrückstellung stellt eine Eigenkapitalminderung dar und führt zu einem schlechteren Rating bei der Kreditvergabe ( Stichwort: Basel II ).

Welche Vorteile hat eine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung?

Dieser Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung zeichnet sich – vor allem – durch seinen großen Gestaltungsspielraum aus und bietet sich beispielsweise an, wenn die Höchstgrenzen bei der Direktversicherung bereits ausgeschöpft sind. Nachstehend finden sich einige gute Gründe:

Einsparung von Lohnnebenkosten

Mitarbeiter können auch bei diesem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge Teile ihres Bruttoeinkommens in Vorsorgekapital und Rente umwandeln ( Entgeltumwandlung ). Dies führt beim Arbeitnehmer zur Ersparnis von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen und rechnet sich oftmals mehr, als der Abschluss einer privaten Lebensversicherung. Der Arbeitgeber spart seinen Anteil an der Sozialversicherung.

Flexibilität in der Beitragszahlung

Die Beitragszahlung kann ( wie bei der Direktversicherung ) durch den Arbeitnehmer ( Entgeltumwandlung ), durch den Arbeitgeber ( zusätzlich zum Gehalt ) oder durch eine Mischform aus Beidem erfolgen.

Flexibilität in der Gestaltung

Die Leistungen einer Pensionszusage lassen sich flexibel gestalten ( z.B. die Rentenhöhe ). Dieser Punkt ist beispielsweise wichtig für Führungskräfte mit hohen Einkommen und entsprechend hohem Vorsorgebedarf, wo die Höchstgrenzen, die in der Direktversicherung oder Pensionskasse gelten, bereits ausgeschöpft sind.

Gewinn von Image und Attraktivität

Arbeitnehmer haben seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung – das ist nicht neu. Eine vom Arbeitgeber gewährte oder bezuschusste Pensionszusage hebt diesen im Wettbewerb um Fachkräfte positiv vom Markt ab.

Steuervorteile

Pensionsrückstellungen mindern das steuerlich relevante Betriebsergebnis. Die Versicherungsbeiträge zur Rückdeckung der Versorgungszusage lassen sich als Betriebsausgaben geltend machen.

Überdurchschnittlich hohe Förderung

Die Beiträge zu einer Pensionszusage sind unbegrenzt steuerfrei und außerdem sozialversicherungsfrei bis zu 4 % ( 3.312 Euro jährlich / 276 Euro monatlich ) der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze ( 2020: 82.800 Euro in Westdeutschland ) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge des Arbeitgebers sind überdies unbegrenzt sozialversicherungsfrei.

Auf die richtige Vertragsgestaltung kommt es an

Unternehmen, die ihren leitenden Angestellten Versorgungsleistungen in Form einer Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung gewähren wollen, sollten von Beginn an ihren Steuerberater mit in den Prozess einbinden und einen Versicherer wählen, welcher über eine entsprechende Expertise verfügt.

Für die Anerkennung der zugesagten Leistungen durch das Finanzamt sind einige Kriterien zu erfüllen – darüberhinaus sollte der Text in der Pensionszusage rechtssicher formuliert sein.

Es kommt nicht selten vor, dass Texte in Zusagen missverständlich formuliert sind und einmal gewährte Pensionsleistungen unterfinanziert sind.

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Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern eine zusätzliche Rente finanzieren möchten, können heute aus einer großen Anzahl von Anbietern betrieblicher Altersvorsorge und insgesamt 5 möglichen Durchführungswegen auswählen. Mit einer Pensionszusage erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Zusage für einen möglichen Versorgungsfall (meistens die Altersrente).

Die Motive für die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung und deren Ausgestaltung sind durchaus unterschiedlich und hängen von der Betrachtung des Einzelfalls ab. Nicht umsonst bietet das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) – neben der populären Direktversicherung – 4 weitere Möglichkeiten einer zusätzlichen Altersversorgung an.

Was ist eine Pensionszusage?

Eine Pensionszusage lässt sich ganz einfach als ein Versprechen des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer (i.d.R. leitenden Angestellten / Geschäftsführer) beschreiben. Der Mitarbeiter erhält von seinem Chef eine sogenannte Versorgungszusage, in welcher die Leistungen für den Versorgungsfall beschrieben sind. Die Pensionszusage ist eine gängige Form der betrieblichen Altersversorgung und wird auch als Direktzusage bezeichnet.

Zusätzliche Rente für den Arbeitnehmer

Die Pensionszusage weist gegenüber anderen Formen betrieblicher Altersversorgung eine Besonderheit auf. Die versorgungsberechtigte Person hat einen direkten Anspruch aus Auszahlung der zugesagten Leistung gegenüber dem Unternehmen, welches die Versorgungszusage erteilt hat.

Das Unternehmen geht hiermit eine Verpflichtung auf Zahlung von Versorgungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt ein und muss hierfür entsprechende Rückstellungen in seiner Bilanz bilden. Diese Rückstellungen müssen in ausreichender Höhe gebildet werden, damit der zu erwartende Versorgungsfall auch tatsächlich aus den Mitteln des Unternehmens ausfinanziert werden kann.

Direktzusage verpflichtet zur Bildung von Rückstellungen

Diese so genannten Pensionsrückstellungen werden gemäß den Bilanzierungsvorschriften des HGB auf der Passiv-Seite der Unternehmensbilanz verbucht und dem Fremdkapital zugerechnet.

Der Arbeitgeber muss also sicherstellen, dass ihm die finanziellen Mittel beim Eintritt des Versorgungsfalls zur Verfügung stehen – mit anderen Worten: die vorhandenen Pensionsrückstellungen müssen die Auszahlung der Leistung erfüllen können.

Aufgrund der Kapitalmarktsituation (niedriges Zinsniveau) hat die Finanzverwaltung seit 2010 eine differenzierte Anwendung zwischen Steuer- und Handelsbilanz vorgeschrieben.

Die Auszahlung der Leistung an die versorgungsberechtigte Person erfolgt bei Erreichen des Rentenalters in Form einer monatlichen Altersrente oder mit einer einmaligen Kapitalleistung.

Wie funktioniert eine Pensionszusage?

Wie oben beschrieben, erhält der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber eine Versorgungszusage, in welcher die Leistungen in vollem Umfang beschrieben sind. Neben einer Altersvorsorge können hier auch Leistungen für den Fall der Invalidität, sowie Rentenzahlungen an Hinterbliebene vereinbart werden.

Rückdeckungsversicherung sichert Erfüllung

In der Praxis schließt der Arbeitgeber mit einer Lebensversicherung eine Rückdeckungsversicherung zur Erfüllung der Ansprüche aus der Versorgungszusage ab. In dieser Konstellation ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer, Begünstigter und Beitragszahler in einem.

Pensionszusage - Rückdeckungsversicherung

Schutz gegen Firmeninsolvenz

Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens sind die Ansprüche des Arbeitnehmers aus der Zusage durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVa) versichert. Die Beiträge für diese Versicherung zahlt ebenfalls der Arbeitgeber. Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung und zur Insolvenzsicherung sind in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar.

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern werden keine Beiträge zum PSVaG fällig. Zum Insolvenzschutz kann die Rückdeckungsversicherung an den Geschäftsführer verpfändet werden.

Entgeltumwandlung oder laufende Leistungen zum Gehalt

Wie bei den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung; Pensionskasse; Pensionsfonds; Unterstützungskasse) sind auch bei der Pensionszusage zwei Wege der Finanzierung dieser Form von Betriebsrente möglich.

Unterschieden wird zwischen der Arbeitnehmerfinanzierten (durch Entgeltumwandlung) und der Arbeitgeber-finanzierten (als Zuwendung zum Gehalt) Altersvorsorge. Auch eine Kombination beider Finanzierungsarten ist möglich.

Die Pensionszusage kann als beitragsorientierte oder als leistungsorientierte Zusage formuliert werden. Im ersten Fall garantiert der Arbeitgeber einen festen Betrag zugunsten der Versorgungszusage – im zweiten Fall erfolgt die Zahlung in Abhängigkeit vom Gehalt.

Ebenso sollte der Text derart gestaltet sein, dass z.B. bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle einer nachhaltig liquiditätsbedingten Gehalts-Reduzierung die Pensionszusage für die künftigen Ansprüche mit angepasst werden.

Monatliche Rente oder Abfindung in einem Betrag möglich

Eine Zusage sollte auf jeden Fall auch eine regelmäßige Rentensteigerung im Rentenbezug enthalten. Zudem kann die versorgungsberechtigte Person sich ihre Anwartschaften bei Eintritt ins Rentenalter auch durch eine Einmalzahlung abfinden lassen, sofern dies vereinbart wurde.

Welche Vorteile bietet eine Pensionszusage?

Schon heute ist eine auskömmliche Versorgung im Alter aus der gesetzlichen Rentenversicherung allein nicht mehr vorstellbar. Eine zusätzliche Altersversorgung ist dringend erforderlich, allerdings sind die steuerlichen Vorteile bei Produkten wie der Riester- oder Rürup-Rente begrenzt.

Arbeitnehmer an die Firma binden

Unternehmen stehen zudem vor der Herausforderung, Fach- und Führungskräfte zu finden und diese an den Betrieb – möglichst langfristig – zu binden. Eine – zusätzlich – zum Gehalt finanzierte Betriebsrente kann die Attraktivität einer Firma für gesuchte Fachkräfte deutlich erhöhen.

Die Vorteile dieses Durchführungsweges sind die individuelle Gestaltung der Zusage, die Sicherheit für die versorgungsberechtigte Person (die Leistungsansprüche sind gegen Unternehmensinsolvenz durch den PSVaG versichert) und nicht zuletzt der Gestaltungsspielraum bei der Steuer.

Positive Auswirkungen auf die Besteuerung

Für das Unternehmen stellen die Aufwendungen für die Rente steuerlich absetzbare Betriebsausgaben dar. Gleiches gilt für die Beiträge, welche in den Pensions-Sicherungs-Verein gezahlt werden. Der Aufbau der Pensionsrückstellung (diese führt zu einer Vermögensminderung) auf der Passiv-Seite der Bilanz wirkt sich zudem steuerlich gewinnmindernd aus.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen zur Pensionsrückstellung sind im § 6a EStG geregelt.

Für wen eignet sich eine Pensionszusage besonders?
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder leitende Angestellte verfügen in aller Regel über ein außerordentlich hohes Einkommen – gleichzeitig fehlen ihnen Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für wen eignet sich eine Pensionszusage besonders?

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder leitende Angestellte verfügen in aller Regel über ein außerordentlich hohes Einkommen – gleichzeitig fehlen ihnen Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Selbst bei regelmäßiger Beitragszahlung würde nur eine magere gesetzliche Rente aufgebaut, da Gehaltsteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze keine Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung bewirken.

Steuerlich gesehen gelten Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer der GmbH, sind aber in der Regel von der Beitragspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen befreit.

Das Finanzamt in die Altersvorsorge des Geschäftsführers mit einbeziehen

Der Geschäftsführer Arbeitnehmer kann selbstverständlich auch eine betriebliche Altersversorgung mit einer Direktversicherung aufbauen. Hier entsteht jedoch die Problematik, dass die Höhe der steuerlichen Förderung begrenzt ist. Eine vollständige Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers ist über diesen Weg nicht gewährleistet.

Beiträge in (nahezu) unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar

Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung zur Finanzierung der Pensionszusage des Geschäftsführers erlaubt eine hohe steuerfreie Einzahlung, sodass der Nettoaufwand für das Unternehmen vergleichsweise geringer ausfällt.

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer bewirken die Zusage und die Versicherung zur Rückdeckung noch keinen steuerlichen Zufluss. Im Leistungsfall (z.B. bei Auszahlung der Betriebsrente) muss er den ausgezahlten Betrag versteuern. Dies gilt selbstverständlich auch für eine einmalige Kapitalauszahlung. Im Alter gilt zudem oft auch ein niedrigerer Steuersatz, wenn keine sonstigen Einkünfte (z.B. aus nichtselbstständiger Tätigkeit) vorliegen.

Finanzamt – diese Regeln sind zur Anerkennung wichtig

Damit die Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer von den Finanzverwaltungen steuerlich anerkannt wird, gibt es einige Regeln zu berücksichtigen:

Probezeit

Die Zusage darf erst erteilt werden, wenn die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmung zuverlässig beurteilt werden kann. Bei neu gegründeten Firmen gilt hier ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren. Für den Gesellschafter-Geschäftsführer gilt eine Probezeit von 2 – 3 Jahren.

Angemessenheit

Die Höhe der zugesagten Leistungen darf – zusammen mit Zahlungen aus der gesetzlichen Rente und bereits vorhandener betrieblicher Altersvorsorge – den Wert von 75 Prozent des letzten Bruttogehaltes nicht übersteigen.

Finanzierbarkeit

Die Finanzierbarkeit ist dann gegeben, wenn der Betrieb über ausreichend Kapital oder eine ausreichend bemessene Rückdeckungsversicherung zur Finanzierung der eingegangenen Verpflichtung verfügt.

Ernsthaftigkeit

Die Versorgungszusage darf nicht zum Schein gewährt werden. Sie muss in allen Teilen klar, eindeutig und schriftlich formuliert sein. Zudem sollte ein Gesellschafterbeschluss eingeholt werden.

Erdiente Ansprüche

Die Zusageerteilung muss mindestens 10 Jahre vor Eintritt in den Ruhestand und vor dem 60. Lebensjahr erfolgen. Man spricht hier von der sog. Erdienbarkeit. Der Geschäftsführer muss sich seine Versorgung durch mehrjährige Tätigkeit im Betrieb erdienen können.

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Warum sollten Pensionsverpflichtungen ausgelagert werden?

Die Auslagerung einer Pensionsverpflichtung in einen externen Versorgungsträger bietet dem Unternehmen gleich mehrere Vorteile.

Optimierung der Eigenkapitalquote

Bei Übertragung auf einen externen Versorgungsträger werden die auf der Passiv-Seite gebildeten Rückstellungen aufgelöst. Dies führt zu einer Verbesserung der Bilanzkennzahlen. In der Folge können die Konditionen bei anstehenden Kreditverhandlungen attraktiver sein.

Leichtere Unternehmensnachfolge

Hohe Rückstellungen für unverfallbare Anwartschaften erschweren einen Unternehmensverkauf. Die Auslagerung der Verpflichtung beseitigt diesen Zustand. Gleichzeitig wird die gewährte Versorgung vom zukünftigen Unternehmenserfolg entkoppelt.

Weniger Kosten

Die Kosten für Administration der Versorgung und deren Insolvenzschutz fallen weg, bzw. reduzieren sich, weil der neue Versorgungsträger sich um das Pensionsmanagement kümmert.

Wie funktioniert die Auslagerung?

Die Auslagerung einer Pensionszusage für aktive Geschäftsführer erfolgt in zwei Schritten.

Past Service

Mit dem Fachbegriff Past Service werden, die bereits erdienten Rentenansprüche bezeichnet. Diese werden gegen Einmalzahlung bei gleichzeitiger Auflösung der Pensionsrückstellung auf den Pensionsfonds übertragen.

Der Arbeitgeber schließt, z.B. mit der LVM-Pensionsfonds AG einen Versorgungsrahmenvertrag ab. In ihm sind alle Details zu den Versorgungsansprüchen geregelt. Hierfür wird ein (meistens sehr hoher) Einmalbeitrag fällig. Die Absicherung erfolgt durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung.

Niedrige und weiter fallende Garantiezinsen erfordern aktuell Handlungsbedarf!

Der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer oder Geschäftsführer hat einen Direktanspruch nun gegen neuen Versorgungsträger, welcher im Leistungsfall die Auszahlung der zugesagten Renten vornimmt.

Hinweise zur Steuerfreiheit bei der Lohnsteuer

Grundlage für die Übertragung von Versorgungsanwartschaften- und verpflichtungen sind die § 4e Abs. EStG und § 3 Nr. 66 EstG. In diesen steuerlichen Vorschriften liegt die einzige Möglichkeit, bestehende Versorgungen, die auf unmittelbaren Zusagen beruhen, lohnsteuerfrei in einen Pensionsfonds zu übertragen.

Future Service

Future Service bezeichnet zukünftige, vom aktiven Geschäftsführer oder Mitarbeiter noch zu erdienende Anwartschaften. Diese werden gegen laufenden Beitrag über eine Unterstützungskasse finanziert.

Der Arbeitgeber vereinbart mit der Unterstützungskasse einen Leistungsplan. Dieser wird so ausgestaltet, dass er die Verpflichtung der erteilten Pensionszusage abbildet. Für die Finanzierung werden laufende Beiträge an die Unterstützungskasse gezahlt. Diese wiederum schließt eine Versicherung über die Versorgungsleistungen mit einem Lebensversicherungsunternehmen ab.

Im Leistungsfall zahlt die Lebensversicherung an die Unterstützungskasse. Diese hat eine Leistungpflicht dann gegenüber dem zu versorgenden Mitarbeiter.

Steuern beachten

Unternehmer, die eine neue Versorgung einrichten oder eine bestehenden auslagern möchten, sollten in jedem Fall ihren Steuerberater in ihre Überlegungen einbeziehen und die bestehenden Regelungen im EstG beachten.

Dies gilt insbesondere dann, wenn bestehende Pensionsverpflichtungen nicht vollständig ausfinanziert sind und Handlungsbedarf erfordern.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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Wie lässt sich eine fehlerhafte Pensionszusage reparieren?

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Wie lässt sich eine fehlerhafte Pensionszusage reparieren

Die eigene Rente finanzierten Firmenchefs in kleinen und mittelständischen Unternehmen gern, indem sie sich über die Firma eine Versorgungszusage erteilt haben. Richtig aufgesetzt, lassen sich mit diesem Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ( bAV ) Steuern sparen und gleichzeitig Vorsorgekapital für die spätere Zeit im Ruhestand bilden. So weit, so gut. Problematisch wird es immer dann, wenn die erteilten Pensionsversprechen nicht ausreichend gegenfinanziert sind oder aber die Zusagetexte als solche schon Fehler beinhalten. Gewerbe-Profi sprach mit dem Experten Matthias Dautzenberg über die häufigsten Fehler in bestehenden Zusagen und erläutert, wie sich eine Pensionszusage reparieren lässt.

Die Erteilung einer Pensionszusage verpflichtet das Unternehmen zur Zahlung einer Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrente an, z.B. den Geschäftsführer oder Ehegatten und somit zur Bildung von Rückstellungen in der Unternehmensbilanz, damit die versprochenen Leistungen im Versorgungsfall auch ausgezahlt werden können. Derzeit schlummern in den Bilanzen deutscher Mittelständler rund 23 Milliarden Euro an Pensionsverpflichtungen ( Quelle: Bundesverband mittelständische Wirtschaft ). Die anhaltend niedrigen Zinsen und – damit einhergehend ein höherer Kapitalbedarf – sind dabei nicht die einzigen Risiken.

Gewerbe-Profi: Ich grüße Sie, Herr Dautzenberg und bedanke mich, dass Sie sich Zeit für meine Blog-Leser nehmen. Vielleicht stellen Sie sich zu Beginn kurz vor.

Matthias Dautzenberg: Vielen Dank für Ihre Einladung. Natürlich teile ich meine Erfahrungen gern mit Ihren interessierten Lesern. Kurz zu mir: Ich bin ursprünglich gelernter Bankkaufmann, habe dann bei verschiedenen Unternehmen immer mehr dazu lernen dürfen und bin seit über 17 Jahren für die LVM Versicherung aus Münster tätig. Hier berate ich im Schwerpunkt kleine und mittelgroße Unternehmen rund um das große Thema betriebliche Altersversorgung ( bAV ). Hierzu zählt natürlich auch die Pensionszusage als ein möglicher Durchführungsweg.

Reparatur einer bestehenden Pensionszusage

Gewerbe-Profi: Welche Fehler entdecken Sie, wenn Sie mit Unternehmern eine Pensionszusage überprüfen?

Matthias Dautzenberg: Die Frage lässt sich leider nicht in einem Satz beantworten. Tatsächlich gibt es viele potenzielle Fehlerquellen in bestehenden Versorgungen. Die Lebens- und Einkommenssituation eines versorgungsberechtigten Geschäftsführers kann sich beispielsweise mehrfach nach Erteilung der Pensionszusage ändern. Auch aufgrund von Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen oder der zu erwartenden Ablaufleistung aus der zur Rückdeckung abgeschlossenen Lebensversicherung entsteht regelmäßig Anpassungsbedarf. Hier kann ich nur eindringlich an alle am Vertrag beteiligten Parteien appellieren, bestehende Pensionszusagen turnusmäßig zu überprüfen.

Gewerbe-Profi: Wenn Sie einverstanden sind, gehen wir die angesprochenen Fehler einfach Schritt für Schritt ab. Vielleicht können Sie zuerst einmal auf veränderte Einkommens- und Lebenssituationen eingehen und hierfür Beispiele benennen?

Matthias Dautzenberg: Natürlich. In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob sich der Versorgungsbedarf seit Erteilung der Zusage geändert hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer höhere Bezüge bewilligt. Sofern die Zusage prozentual an Einkommenssteigerungen gekoppelt ist, wird es zum Teil nicht mehr finanzierbar. Und was ist, wenn das Gehalt wegen der wirtschaftlichen Situation reduziert wird, im Text aber nur Anpassung an Einkommenssteigerungen steht? So kleine Formulierungen können ungewollte Folgen haben. Wenn das als Insolvenzverschleppung angesehen wird, kommt vielleicht schon das nächste Problem auf den Geschäftsführer zu.

Auch eine Änderung des Familienstandes kann eine Anpassung der Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung erfordern. Bei Gehaltserhöhung oder Hochzeit wird also eine Überprüfung notwendig – aber auch bei einer Trennung oder Scheidung. In einer Pensionszusage stand beispielsweise als berechtigte Hinterbliebene noch die Exfrau namentlich aufgeführt. Obwohl die zweite Ehe schon 15 Jahre bestand, kann das ein spannendes Ende nehmen!

Gewerbe-Profi: Jetzt ist der Geschäftsführer manchmal auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Personalunion – mit reichlich Aufgaben und wenig Zeit – verständlich, wenn da eine nötige Anpassung übersehen wird?

Matthias Dautzenberg: ( lacht ) Ja, das ist wahr. Mit dem Auto fährt man regelmäßig zum TÜV oder zur Dekra, und für die Altersversorgung setzt man sich keinen Termin. Aus diesem Grund sollten auch die Anbieter von Rückdeckungsversicherungen von sich aus regelmäßig das Gespräch mit ihren Firmenkunden suchen und immer auch den Steuerberater in diese Beratungen mit einbeziehen. Der steuerliche Berater wird von vielen Firmeninhabern als Person des Vertrauens geschätzt und ist in wichtige Entscheidungsprozesse involviert. ( schmunzelnd ) Und manchmal kennt er die gesamten Zahlen auch besser als der Chef.

Gewerbe-Profi: Vielen Dank erst einmal hierzu. Lassen Sie uns auch einmal besprechen, inwiefern Änderungen in der Rechtssprechung Einfluss auf die Pensionszusage haben.

Matthias Dautzenberg: Hier spielt auch wieder der Faktor Zeit eine gewichtige Rolle. Zwischen der Erteilung einer Versorgungszusage und deren Fälligkeit liegen häufig 30 Jahre und mehr. Neben der persönlichen Lebenssituation des Geschäftsführers kann es in diesem sehr langen Zeitraum auch zu Anpassungen in der Rechtssprechung kommen. Es gilt, den Wortlaut der Pensionszusage regelmäßig einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Fehlerhafte Zusagetexte erfordern Know-How

Gewerbe-Profi: Ich denke, spätestens hier ist Know-How gefragt. Können Sie einige Beispiele für fehlerhafte Zusagetexte aufzeigen?

Matthias Dautzenberg: Das will ich gern tun, denn genau das ist mein Tagesgeschäft wenn mir bestehende Pensionszusagen im Rahmen meiner Beratungen vorgelegt werden. Da ich kein studierter Jurist bin, führe ich jedoch keine Rechtsberatung durch, sondern gebe empfehlende Hinweise. Ein mögliches Problem ist die Koppelung einer Versorgungsleistung an die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hat ein GmbH-Geschäftsführer keine Ansprüche an den gesetzlichen Rententräger, ist die Zusage obsolet. Ähnlich verhält es sich, wenn der Versorgungsberechtigte frühzeitig in den Ruhestand treten möchte – beispielsweise mit 62 Jahren. In manchen Zusagen steht: „Wenn Sie mit dem 65. Lebensjahr aus der Firma ausscheiden, erhalten Sie X Euro Altersrente“. Sofern keine ergänzende Formulierung in der Pensionszusage steht, was bei vorzeitigem Ausscheiden passieren soll – fatal!

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Abfindung von Versorgungsansprüchen vereinbaren

Gewerbe-Profi: Allein dieses Beispiel zeigt doch schon, dass der „Teufel“ im „Detail“ steckt. Wo gibt es Ihrer Meinung nach weitere Risiken, bzw. Anpassungsbedarf?

Matthias Dautzenberg: Problematisch ist natürlich auch eine fehlende Kapitalabfindungsoption zum vereinbarten Renteneintritt. Manchmal kann auch das Schicksal zuschlagen, z.B. wenn eine schwere Erkrankung des GmbH-Geschäftsführers dessen Pläne für den Ruhestand zunichte macht. Für einen solchen Fall sollte die Versorgungszusage auch eine Abfindung der Ansprüche in einer Summe beinhalten.

Abfindung von Versorgungsansprüchen erleichtert die Betriebsnachfolge

Desweiteren kann eine Kapitalabfindung auch dazu führen, dass ich überhaupt einen Nachfolger für das Unternehmen gewinnen kann. So könnte die Pensionsverpflichtung aus der Bilanz verschwinden und der potenzielle Nachfolger die vielleicht notwendigen Kredite erst erhalten.

Gewerbe-Profi: Da sind wir dann auch schon wieder bei den schon angesprochenen Lebenssituationen, die in der Regel zu Anpassungsbedarf führen. Sie sprechen das Thema Krankheit an. In Pensionszusagen sind oftmals auch Leistungen für den Fall der Invalidität, bzw. der Berufsunfähigkeit vorgesehen, die in den Pensionsrückstellungen der Firma berücksichtigt werden müssen.

Versicherung zur Finanzierung der Rückstellung abschließen

Matthias Dautzenberg: Das ist richtig. Auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit können Zahlungen an die versorgungsberechtigte Person vereinbart sein. Zusammen mit den Ansprüchen auf Altersruhegeld werden auch für diesen Versorgungsfall Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet. Für die Finanzierung dient üblicherweise ebenfalls die Rückdeckungsversicherung. Ein möglicher Fehler entsteht, wenn sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente durch eine Dynamik in der Versicherung erhöht und die betrieblich zugesagte Leistung übersteigt. Die Firma zahlt im Falle der Berufsunfähigkeit dann die in der Versorgungszusage vereinbarte Rente an den Geschäftsführer aus, erhält aber von der Versicherung eine höhere Zahlung. Dem Unternehmen fließt dann ein außerordentlicher Ertrag zu, der selbstverständlich zu versteuern ist. Hier kann die Überprüfung helfen, den Versicherungsschutz an den Bedarf anzupassen und dadurch Beiträge einzusparen.

Gewerbe-Profi: Durch die Vielzahl von potenziellen Fehlerquellen entsteht hier sicher ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko – auch für die steuerberatenden Berufe, oder?

Risiko fehlerhafte Verpfändung

Matthias Dautzenberg: Das kann durchaus sein. Wenn ich in der Beratung auf die hier geschilderten Probleme hinweise, erhalte ich vom Steuerberater des Kunden häufig ein zustimmendes Nicken und wir können uns im Anschluss zielgerichtet an die „Reparatur“ der Pensionszusage machen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kontaktiert einen Kautelarjuristen. Manchmal führen auch schon ganz banale Dinge zu unerwünschten Nebenwirkungen – Stichwort: Verpfändung.

Gewerbe-Profi: Beim Gesellschafter-Geschäftsführer sind die Ansprüche aus der Versicherung zum Zwecke der Insolvenzsicherung an eben diesen verpfändet. Alles richtig gemacht – möchte ich meinen. Aber ich sehe, Sie sind da anderer Meinung?

Matthias Dautzenberg: Aus einer Verpfändungsvereinbarung muss unmissverständlich hervorgehen, welcher Versicherungsvertrag, bzw. welche Versicherungsverträge verpfändet ist oder sind. Sie muss Angaben zur Versicherungsgesellschaft und zu der oder den Vertragsnummer(n) enthalten. Außerdem muss hierfür ein Gesellschafterbeschluss vorliegen. In der Praxis kann es vorkommen, dass mehrere Verträge zur Rückdeckung der Pensionsverpflichtung abgeschlossen werden, aber nur einer verpfändet ist. Oder die Versicherungsscheinnummer fehlt gänzlich – dann greift die Verpfändung ins Leere!

Gewerbe-Profi: Diese Formalität sollte ja rasch zu erfüllen sein.

Matthias Dautzenberg: In jedem Fall. Machen wir uns nichts vor. Eine solche Vereinbarung wird für den Ernstfall geschlossen, allerdings zu einem Zeitpunkt, wo es der Firma gut geht. Stellen Sie sich einen Insolvenzverwalter vor, der Zugriff auf das Guthaben mehrerer Versicherungsverträge – der Altersversorgung des Geschäftsführers – hat, die nicht oder nicht richtig verpfändet wurden…

Gewerbe-Profi: Ich kann mir gut vorstellen, dass Ihre Gesprächspartner in der Beratung aufhorchen, wenn auch so „kleine“ Nachlässigkeiten bei bestehenden Pensionszusagen zu rechtlichen Nachteilen führen. Dabei haben wir über ein großes Problem in der betrieblichen Altersversorgung – den anhaltend niedrigen Zinsen – noch gar nicht gesprochen.

Pensionsrückstellungen regelmäßig überprüfen

Matthias Dautzenberg: Sie sagen es. Die niedrigen Zinsen sind für Sparer und Anleger wahrlich kein Vergnügen. Niedrige Zinsen erschweren den Kapitalaufbau, unabhängig davon, ob Sie für Investitionen oder für die Rente sparen. Das aktuelle Zinsniveau erfordert eine Überprüfung der Pensionsrückstellungen gleich in zweierlei Hinsicht.

Gewerbe-Profi: Die Finanzierbarkeit einer Versorgungszusage ist ja schon viele Jahre ein Thema. Hier trifft die gestiegene Lebenserwartung zusätzlich auf ein sehr niedriges Zinsniveau.

Matthias Dautzenberg: Die höhere Lebenserwartung ist ja zunächst etwas sehr positives, schließlich können die Menschen ihren wohlverdienten Ruhestand immer länger genießen. Im Umkehrschluss wird für die Finanzierung der Altersversorgung schlichtweg mehr Kapital benötigt. Aus diesem Grund wurden die so genannten Sterbetafeln zur Ermittlung des steuerlichen Altersrentenbarwerts in den zurückliegenden Jahren mehrfach angepasst. Seit Herbst 2018 sind nun die Heubeck-Richttafeln 2018 G aktuell und werden von der Finanzverwaltung als zulässige Rechnungsgrundlagen anerkannt. In der Regel steigt hierdurch der Finanzierungsbedarf des Barwerts für die zukünftigen Rentenleistungen.

Gewerbe-Profi: Und dabei stellen die neuen Sterbetafeln eben noch nicht das alleinige Problem dar.

Matthias Dautzenberg: Genau. Wie Sie schon richtig angesprochen haben, trifft die Unternehmen auch der aktuell niedrige Zins. Die anhaltend negative Entwicklung der Kapitalmärkte führt zu sinkenden Renditen bei den Anlagen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Ablaufleistungen von bestehenden Lebensversicherungen, die zwecks Rückdeckung abgeschlossen wurden. Aufgrund dieser Entwicklungen reichen die – zu Zeiten höherer Zinsen – abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen oft nicht mehr aus, um die zugesagten Leistungen in Form einer Kapitalzahlung zu finanzieren. Hier sollte jeder prüfen, ob die voraussichtlichen Kapitalauszahlungen und der heute schon erkennbare Kapitalbedarf für die Altes- und ggf. Hinterbliebenenrente deckungsgleich sind. Es ist besser, wenn ich beispielsweise 15 Jahre dafür mehr ansparen kann, als auf einmal eiskalt überrascht zu werden.

Gewerbe-Profi: Vielleicht können Sie in diesem Zusammenhang noch die Auswirkungen des Rechnungszinses in der steuerlichen Bilanz erläutern?

Matthias Dautzenberg: Das will ich gern tun. Soll die zugesagte Versorgung später nicht als Kapitalzahlung abgefunden, sondern als lebenslange Rentenzahlung erfolgen, wird für die Finanzierung der Monatsrente deutlich mehr Kapital als der steuerlich in der Bilanz anzusetzende Altersrentenbarwert benötigt. Der hierfür steuerlich angesetzte Zins von 6 % ist im Einkommensteuergesetz ( EStG ) festgelegt und entspricht schon ewig nicht mehr der tatsächlich erzielbaren Verzinsung.

Bei Rentenzahlung durch eine Lebensversicherung ist ein niedrigerer Zins zugrunde gelegt, der mehr dem heutigen Kapitalmarktniveau entspricht. Nur so kann eine lebenslange Rentenzahlung garantiert werden. Dies hat zur Folge, dass ein höheres Kapital benötigt wird als bei der früheren Erteilung der Pensionszusage angenommen.

Laufende Verzinsung von Lebensversicherungen – Private Rente

Restrukturierung von Pensionsansprüchen

Gewerbe-Profi: Vor diesem Hintergrund scheint eine gründliche Restrukturierung bestehender Pensionszusagen sinnvoll. Welche Lösungen bieten Sie an, damit Unternehmen diesbezüglich gut aufgestellt sind?

Matthias Dautzenberg: Ich würde anstelle Restrukturierung lieber Überpüfung sagen. „Es kommt darauf an“, wie die Juristen so zutreffend sagen. Die eine oder richtige Lösung gibt es nicht. Zum Text einer Pensionszusage kann ich nur mit empfehlendem Charakter Hinweise geben oder Formulierungsvorschläge benennen. Um es rechtlich nach aktuellem Stand abzusichern kann nur ein Kautelarjurist unabhängig weiterhelfen, der rechtlich beratend tätig sein darf.

Pensionsverpflichtungen – der Weg raus aus der Bilanz

Doch kommen wir nun auch zum angesprochenen, tatsächlichen Kapitalbedarf. Zu berücksichtigen ist immer die aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Sollte eine vorhandene Unterdeckung nicht finanzierbar sein, ist darüber nachzudenken, die Pensionszusage auf ihrem aktuellen Stand einzufrieren. Durch die künftige Beitragszahlung kann oftmals die Unterdeckung aufgefangen oder begrenzt werden. Hierzu wird nach dem sogenannten m/n-tel-Verfahren berechnet, in welcher Höhe bereits Ansprüche entstanden sind. Diese können nicht einfach reduziert werden, da kein abhängig beschäftigter GmbH-Geschäftsführer das mitmachen würde; Stichwort: Fremdvergleich. Ergänzend kann vielleicht für den Geschäftsführer ein Vertrag gestaltet werden, der nicht bilanzberührend ist und daher keine Rückstellungsbildung erfordert. Die Höhe ist von der jeweiligen Situation abhängig – hier müssen die Finanzierbarkeit und die Ernsthaftigkeit gegeben sein. Das geht am besten im Zusammenspiel mit dem Steuerberater zu klären.

Gewerbe-Profi: Zunächst einmal vielen Dank für die sehr ausführliche Darstellung. Wie sieht es denn mit einem Verzicht auf die Ansprüche oder einen Teil davon aus?

Übertragung auf externe Versorgungsträger

Matthias Dautzenberg: Bei einem einfachen „Verzicht“, wie mancher Inhaber alternative vorschlägt, würde dieser als Privatentnahme steuerpflichtig kapitalisiert, selbst wenn kein Geld dafür geflossen ist. Das wird meistens so nicht gewollt.

Am besten für die geplante Altersversorgung des Inhaber ist es, wenn eine Unterdeckung in den verbleibenden Jahren noch aus Betriebsmitteln dargestellt werden kann. So werden seine Ziele erreicht. Wie vorhin bereits erwähnt, kann das beispielsweise ein weiterer Rückdeckungsvertrag sein. Eine Berechnung stellen wir den Kunden gern zur Verfügung. Bei kurzen Laufzeiten kann auch über ein Tagesgeldkonto nachgedacht werden, was natürlich wieder gesondert verpfändet werden sollte.

Zum Schluss möchte ich noch auf die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen zu sprechen kommen. Hier können wir nur im Einzelfall klären, ob es eine sinnvolle und finanzierbare Variante ist, eine Pensionsverpflichtung aus der Bilanz heraus zu lösen und auf uns als externen Versorgungsträger zu übertragen. Wie schon gesagt, erleichtert es die Nachfolgeregelung, wenn keine Pensionsverpflichtung in der Bilanz steht. Allerdings fließt in diesem Fall im Gegenzug Kapital aus der Firma ab. Und darüber müssen wir reden. Eine Lösung dahingehend können wir unseren Kunden anbieten.

In jedem Fall ist zu bedenken, für vorstehende Änderungen einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu treffen und ggf. an die Verpfändungserklärungen zu denken.

Gewerbe-Profi: Das war tatsächlich einiges an Information: Auslagerung, Abfindung, Übertragung – da gibt es viel zu beachten. Vielen Dank nochmals für das Gespräch. Möchten Sie meinen Lesern noch abschließend etwas mit auf den Weg geben?

Matthias Dautzenberg: ( lacht wieder ) Ja, zwei Dinge habe ich noch. Erstens: Wer seine Zahlen nicht kennt, der wird dafür zahlen! Kümmern Sie sich, bevor es irgendwann eng wird.

Und zweitens, der Vollständigkeit halber: sämtliche Inhalte betreffen Menschen jeglichen Geschlechts, auch wenn wir fast ausschließlich über GmbH-Geschäftsführer und Steuerberater gesprochen haben. Ich danke auch Ihnen für das Gespräch. Es war sehr angenehm, bei Ihnen zu Gast zu sein. Gern bis zum nächsten Mal.

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