Werklohn mit der Betriebshaftpflichtversicherung einklagen

 In Betriebshaftpflichtversicherung

Welcher Handwerker kennt diese Situation nicht? Durch ein Missgeschick verursachen die eigenen Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit beim Auftraggeber einen Schaden. Ein klarer Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung, schließlich ist das Risiko versichert. Leider reagieren manche Kunden mit Unverständnis und behalten den Werklohn ganz oder teilweise ein. Die aktive Werklohnklage verhilft dem betroffenen Handwerksunternehmer zu seinem Recht. Der nachfolgende Beitrag erklärt, wie das genau funktioniert und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Regulierung berechtigter Haftpflichtansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche – wenn erforderlich – für den Versicherungsnehmer ab. Versicherungsschutz besteht in der Regel bis zur Höhe der Deckungssumme ( einzelne Leistungen in der Betriebshaftpflicht sind durch Sublimits begrenzt ).

Die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche stellt für den Versicherungsnehmer eine echte Versicherungsleistung dar – man spricht hier auch vom so genannten passiven Rechtsschutz.

Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden, die sich in Ausübung der betrieblichen Tätigkeit ergeben – unabhängig davon, ob der Firmeninhaber oder einer seiner Mitarbeiter den Schaden verursacht hat. Ein mögliches Beispiel kann die Verletzung von Sorgfaltspflichten ( z.B. bei der Sicherung einer Baustelle ) sein.

Die Leistungen der Haftpflichtversicherung für Bauhandwerker beinhalten regelmäßig auch Versicherungsschutz für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Bearbeitungsschäden und die Beauftragung von Subunternehmern.

Was bedeutet aktive Werklohnklage?

Regelmäßig behalten Auftraggeber den geschuldeten Werklohn aufgrund eines Sachschadens ein oder rechnen die Schadenssumme gegen den Werklohn auf. Dies ist um so unverständlicher, wenn die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Regulierung der beschädigten Sache bereits zugesichert hat – aber leider oftmals gängige Praxis.

Die Betriebshaftpflichtversicherung trägt die Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohnforderungen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Forderung berechtigt ist und der geforderte Haftpflichtanspruch versichert ist.

In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Tipps zum Thema aktive Werklohnklage.

In den gängigen Angeboten zur Betriebshaftpflichtversicherung für das Bauhaupt- bzw. das Baunebengewerbe ist der Baustein der aktiven Werklohnklage automatisch mitversichert. In Unkenntnis dieser Tatsache versuchen Unternehmen die gekürzte Rechnung außergerichtlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko bei ihren Kunden durchzusetzen.

Worauf muss beim Versicherungsschutz geachtet werden?

Schutz im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht, wenn der Auftraggeber Werklohn zur Aufrechnung von ( eigentlich ) versicherten Schadenersatzansprüchen einbehält. Der Betrieb muss also für das vorausgegangene Schadenereignis haftbar sein. Schäden, die nicht der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen sind oder die reine Haftung aus der Vertragserfüllung ( Werkvertrag ) sind durch die Versicherung nicht gedeckt.

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Übernahme der Prozesskosten durch den Versicherer

Bei der aktiven Werklohnklage übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für die gerichtliche Durchsetzung der Werklohnforderung für den Versicherungsnehmer – Gebühren für das außergerichtliche Tätigwerden eines Rechtsanwaltes werden hingegen nicht übernommen. Erfahrungsgemäß stellt das Versicherungsunternehmen den Rechtsanwalt für das Verfahren.

Diese Versicherungsleistung stellt für die Firma einen sehr wertvollen zusätzlichen Nutzen dar. Die Gerichtskosten in einem solchen Schadenfall errechnen sich aus dem so genannten Streitwert. Hinzu kommen noch sonstige Aufwendungen für Zeugen oder Gutachter.

Beispiel für die Übernahme der aktive Werklohnklage durch die Versicherung

Ein Bauunternehmer hat bei einem Neubau Fliesen verlegt. Nach Abschluss der Arbeiten beklagt der Kunde, dass der Betrieb die Wände im Treppenhaus und die Treppenstufen beschädigt hat. Zudem soll die Firma für die Arbeiten in Höhe von 500 € zu viele Stunden abgerechnet haben. Für die Beschädigung der Sachen wird der Schaden mit 2.000 € beziffert – insgesamt erfolgt eine Kürzung der Rechnung um 2.500 €.

Eine Einigung der Parteien untereinander gelingt nicht. Aus diesem Grund wendet sich das Unternehmen an seine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese trägt das Kostenrisiko für die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten für den Streitwert von 2.000 € ( Höhe des behaupteten Sachschadens ).

Die übrigen 500 € aus der gekürzten Rechnung muss der Betrieb mit eigenen Mitteln beitreiben, da diese Kosten nicht durch einen versicherten Haftpflichtschaden entstanden sind.

Übernahme der Kosten

Worauf muss noch geachtet werden?

Viele Versicherungsunternehmen legen für die Übernahme der Prozesskosten eine Mindesthöhe für den einbehaltenen Werklohn fest und begrenzen diesen gleichzeitig nach oben. In der Praxis kann es so aussehen, dass der einbehaltene Betrag mindestens 1.000 €, maximal jedoch 500.000 € betragen darf. Die Informationen hierzu sind im jeweiligen Versicherungsschein dokumentiert.

Hilft in einem solchen Fall nicht auch die gewerbliche Rechtsschutzversicherung?

Die herkömmliche Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt in einem solchen Fall keine Kosten, da in der Regel der Vertragsrechtsschutz nicht enthalten ist. Eine Firmenvertrags-Rechtsschutzversicherung hingegen übernimmt die Kosten der gerichtlichen Durchsetzung von Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen.

Sofern eine Firmenvertrags-Rechtsschutzversicherung besteht, kann der Handwerksunternehmer seinen oben beschriebenen Anspruch auch hierüber vor Gericht einfordern. Ist der Vertragsrechtsschutz nicht im Versicherungsumfang enthalten, müssen die entstehenden Gerichtskosten sorgfältig gegen den möglichen Klage-Erfolg abgewogen werden.

Wie hoch allein der finanzielle Aufwand für die Durchsetzung des Werklohns vor Gericht ist, lässt sich ganz schnell mit einem Prozesskosten-Rechner überprüfen.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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