Bei einem Personenschaden handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden in der Haftpflichtversicherung, welcher eine Verletzung, eine Gesundheitsschädigung oder den Tod einer Person zur Folge hat.

Eine Privat-, oder Betriebshaftpflichtversicherung leistet Ersatz für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten. Folgende Kosten werden einem Personenschaden zugerechnet:

  • Medizinische Versorgung des Geschädigten.
  • Verdienstausfall.
  • Schadensersatz / Schmerzensgeld.
  • Kosten für die gesundheitliche Rehabilitation.
  • Pflegekosten für den Geschädigten.
  • Leistungen an Hinterbliebene der geschädigten Person.

Haftpflichtversicherungen verfügen über hohe Deckungssummen, schließlich können bei einem Personenschaden hohe Schadenersatzsummen zusammen kommen.

Muss die geschädigte Person über einen langen Zeitraum gepflegt werden, kann hier über die Jahre ein siebenstelliger Betrag anwachsen. Hinzu addiert werden dann noch Kosten, wie etwa der Verdienstausfall ( z.B. für den Unterhalt der Familienangehörigen der geschädigten Person ).

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Personenschaden