Pensionszusage – Betriebsrente vom Chef

 In Betriebliche Altersversorgung

Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern eine zusätzliche Rente finanzieren möchten, können heute aus einer großen Anzahl von Anbietern betrieblicher Altersvorsorge und insgesamt 5 möglichen Durchführungswegen auswählen. Mit einer Pensionszusage erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Zusage für einen möglichen Versorgungsfall (meistens die Altersrente).

Die Motive für die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung und deren Ausgestaltung sind durchaus unterschiedlich und hängen von der Betrachtung des Einzelfalls ab. Nicht umsonst bietet das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) – neben der populären Direktversicherung – 4 weitere Möglichkeiten einer zusätzlichen Altersversorgung an.

Was ist eine Pensionszusage?

Eine Pensionszusage lässt sich ganz einfach als ein Versprechen des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer (i.d.R. leitenden Angestellten / Geschäftsführer) beschreiben. Der Mitarbeiter erhält von seinem Chef eine sogenannte Versorgungszusage, in welcher die Leistungen für den Versorgungsfall beschrieben sind. Die Pensionszusage ist eine gängige Form der betrieblichen Altersversorgung und wird auch als Direktzusage bezeichnet.

Zusätzliche Rente für den Arbeitnehmer

Die Pensionszusage weist gegenüber anderen Formen betrieblicher Altersversorgung eine Besonderheit auf. Die versorgungsberechtigte Person hat einen direkten Anspruch aus Auszahlung der zugesagten Leistung gegenüber dem Unternehmen, welches die Versorgungszusage erteilt hat.

Das Unternehmen geht hiermit eine Verpflichtung auf Zahlung von Versorgungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt ein und muss hierfür entsprechende Rückstellungen in seiner Bilanz bilden. Diese Rückstellungen müssen in ausreichender Höhe gebildet werden, damit der zu erwartende Versorgungsfall auch tatsächlich aus den Mitteln des Unternehmens ausfinanziert werden kann.

Direktzusage verpflichtet zur Bildung von Rückstellungen

Diese so genannten Pensionsrückstellungen werden gemäß den Bilanzierungsvorschriften des HGB auf der Passiv-Seite der Unternehmensbilanz verbucht und dem Fremdkapital zugerechnet.

Der Arbeitgeber muss also sicherstellen, dass ihm die finanziellen Mittel beim Eintritt des Versorgungsfalls zur Verfügung stehen – mit anderen Worten: die vorhandenen Pensionsrückstellungen müssen die Auszahlung der Leistung erfüllen können.

Aufgrund der Kapitalmarktsituation (niedriges Zinsniveau) hat die Finanzverwaltung seit 2010 eine differenzierte Anwendung zwischen Steuer- und Handelsbilanz vorgeschrieben.

Die Auszahlung der Leistung an die versorgungsberechtigte Person erfolgt bei Erreichen des Rentenalters in Form einer monatlichen Altersrente oder mit einer einmaligen Kapitalleistung.

Wie funktioniert eine Pensionszusage?

Wie oben beschrieben, erhält der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber eine Versorgungszusage, in welcher die Leistungen in vollem Umfang beschrieben sind. Neben einer Altersvorsorge können hier auch Leistungen für den Fall der Invalidität, sowie Rentenzahlungen an Hinterbliebene vereinbart werden.

Rückdeckungsversicherung sichert Erfüllung

In der Praxis schließt der Arbeitgeber mit einer Lebensversicherung eine Rückdeckungsversicherung zur Erfüllung der Ansprüche aus der Versorgungszusage ab. In dieser Konstellation ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer, Begünstigter und Beitragszahler in einem.

Pensionszusage - So funktioniert die LVM-Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

Schutz gegen Firmeninsolvenz

Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens sind die Ansprüche des Arbeitnehmers aus der Zusage durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVa) versichert. Die Beiträge für diese Versicherung zahlt ebenfalls der Arbeitgeber. Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung und zur Insolvenzsicherung sind in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar.

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern werden keine Beiträge zum PSVaG fällig. Zum Insolvenzschutz kann die Rückdeckungsversicherung an den Geschäftsführer verpfändet werden.

Entgeltumwandlung oder laufende Leistungen zum Gehalt

Wie bei den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung; Pensionskasse; Pensionsfonds; Unterstützungskasse) sind auch bei der Pensionszusage zwei Wege der Finanzierung dieser Form von Betriebsrente möglich.

Unterschieden wird zwischen der Arbeitnehmerfinanzierten (durch Entgeltumwandlung) und der Arbeitgeber-finanzierten (als Zuwendung zum Gehalt) Altersvorsorge. Auch eine Kombination beider Finanzierungsarten ist möglich.

Die Pensionszusage kann als beitragsorientierte oder als leistungsorientierte Zusage formuliert werden. Im ersten Fall garantiert der Arbeitgeber einen festen Betrag zugunsten der Versorgungszusage – im zweiten Fall erfolgt die Zahlung in Abhängigkeit vom Gehalt.

Ebenso sollte der Text derart gestaltet sein, dass z.B. bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle einer nachhaltig liquiditätsbedingten Gehalts-Reduzierung die Pensionszusage für die künftigen Ansprüche mit angepasst werden.

Monatliche Rente oder Abfindung in einem Betrag möglich

Eine Zusage sollte auf jeden Fall auch eine regelmäßige Rentensteigerung im Rentenbezug enthalten. Zudem kann die versorgungsberechtigte Person sich ihre Anwartschaften bei Eintritt ins Rentenalter auch durch eine Einmalzahlung abfinden lassen, sofern dies vereinbart wurde.

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Welche Vorteile bietet eine Pensionszusage?

Schon heute ist eine auskömmliche Versorgung im Alter aus der gesetzlichen Rentenversicherung allein nicht mehr vorstellbar. Eine zusätzliche Altersversorgung ist dringend erforderlich, allerdings sind die steuerlichen Vorteile bei Produkten wie der Riester- oder Rürup-Rente begrenzt.

Arbeitnehmer an die Firma binden

Unternehmen stehen zudem vor der Herausforderung, Fach- und Führungskräfte zu finden und diese an den Betrieb – möglichst langfristig – zu binden. Eine – zusätzlich – zum Gehalt finanzierte Betriebsrente kann die Attraktivität einer Firma für gesuchte Fachkräfte deutlich erhöhen.

Die Vorteile dieses Durchführungsweges sind die individuelle Gestaltung der Zusage, die Sicherheit für die versorgungsberechtigte Person (die Leistungsansprüche sind gegen Unternehmensinsolvenz durch den PSVaG versichert) und nicht zuletzt der Gestaltungsspielraum bei der Steuer.

Positive Auswirkungen auf die Besteuerung

Für das Unternehmen stellen die Aufwendungen für die Rente steuerlich absetzbare Betriebsausgaben dar. Gleiches gilt für die Beiträge, welche in den Pensions-Sicherungs-Verein gezahlt werden. Der Aufbau der Pensionsrückstellung (diese führt zu einer Vermögensminderung) auf der Passiv-Seite der Bilanz wirkt sich zudem steuerlich gewinnmindernd aus.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen zur Pensionsrückstellung sind im § 6a EStG geregelt.

Für wen eignet sich eine Pensionszusage besonders?

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder leitende Angestellte verfügen in aller Regel über ein außerordentlich hohes Einkommen – gleichzeitig fehlen ihnen Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Selbst bei regelmäßiger Beitragszahlung würde nur eine magere gesetzliche Rente aufgebaut, da Gehaltsteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze keine Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung bewirken.

Steuerlich gesehen gelten Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer der GmbH, sind aber in der Regel von der Beitragspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen befreit.

Das Finanzamt in die Altersvorsorge des Geschäftsführers mit einbeziehen

Der Geschäftsführer Arbeitnehmer kann selbstverständlich auch eine betriebliche Altersversorgung mit einer Direktversicherung aufbauen. Hier entsteht jedoch die Problematik, dass die Höhe der steuerlichen Förderung begrenzt ist. Eine vollständige Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers ist über diesen Weg nicht gewährleistet.

Beiträge in (nahezu) unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar

Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung zur Finanzierung der Pensionszusage des Geschäftsführers erlaubt eine hohe steuerfreie Einzahlung, sodass der Nettoaufwand für das Unternehmen vergleichsweise geringer ausfällt.

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer bewirken die Zusage und die Versicherung zur Rückdeckung noch keinen steuerlichen Zufluss. Im Leistungsfall (z.B. bei Auszahlung der Betriebsrente) muss er den ausgezahlten Betrag versteuern. Dies gilt selbstverständlich auch für eine einmalige Kapitalauszahlung. Im Alter gilt zudem oft auch ein niedrigerer Steuersatz, wenn keine sonstigen Einkünfte (z.B. aus nichtselbstständiger Tätigkeit) vorliegen.

Finanzamt – diese Regeln sind zur Anerkennung wichtig

Damit die Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer von den Finanzverwaltungen steuerlich anerkannt wird, gibt es einige Regeln zu berücksichtigen:

Probezeit

Die Zusage darf erst erteilt werden, wenn die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmung zuverlässig beurteilt werden kann. Bei neu gegründeten Firmen gilt hier ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren. Für den Gesellschafter-Geschäftsführer gilt eine Probezeit von 2 – 3 Jahren.

Angemessenheit

Die Höhe der zugesagten Leistungen darf – zusammen mit Zahlungen aus der gesetzlichen Rente und bereits vorhandener betrieblicher Altersvorsorge – den Wert von 75 Prozent des letzten Bruttogehaltes nicht übersteigen.

Finanzierbarkeit

Die Finanzierbarkeit ist dann gegeben, wenn der Betrieb über ausreichend Kapital oder eine ausreichend bemessene Rückdeckungsversicherung zur Finanzierung der eingegangenen Verpflichtung verfügt.

Ernsthaftigkeit

Die Versorgungszusage darf nicht zum Schein gewährt werden. Sie muss in allen Teilen klar, eindeutig und schriftlich formuliert sein. Zudem sollte ein Gesellschafterbeschluss eingeholt werden.

Erdiente Ansprüche

Die Zusageerteilung muss mindestens 10 Jahre vor Eintritt in den Ruhestand und vor dem 60. Lebensjahr erfolgen. Man spricht hier von der sog. Erdienbarkeit. Der Geschäftsführer muss sich seine Versorgung durch mehrjährige Tätigkeit im Betrieb erdienen können.

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Warum sollten Pensionsverpflichtungen ausgelagert werden?

Die Auslagerung einer Pensionsverpflichtung in einen externen Versorgungsträger bietet dem Unternehmen gleich mehrere Vorteile.

  1. Optimierung der Eigenkapitalquote

Bei Übertragung auf einen externen Versorgungsträger werden die auf der Passiv-Seite gebildeten Rückstellungen aufgelöst. Dies führt zu einer Verbesserung der Bilanzkennzahlen. In der Folge können die Konditionen bei anstehenden Kreditverhandlungen attraktiver sein.

  1. Leichtere Unternehmensnachfolge

Hohe Rückstellungen für unverfallbare Anwartschaften erschweren einen Unternehmensverkauf. Die Auslagerung der Verpflichtung beseitigt diesen Zustand. Gleichzeitig wird die gewährte Versorgung vom zukünftigen Unternehmenserfolg entkoppelt.

  1. Weniger Kosten

Die Kosten für Administration der Versorgung und deren Insolvenzschutz fallen weg, bzw. reduzieren sich, weil der neue Versorgungsträger sich um das Pensionsmanagement kümmert.

Wie funktioniert die Auslagerung?

Die Auslagerung einer Pensionszusage für aktive Geschäftsführer erfolgt in zwei Schritten.

Past Service

Mit dem Fachbegriff Past Service werden, die bereits erdienten Rentenansprüche bezeichnet. Diese werden gegen Einmalzahlung bei gleichzeitiger Auflösung der Pensionsrückstellung auf den Pensionsfonds übertragen.

Der Arbeitgeber schließt, z.B. mit der LVM-Pensionsfonds AG einen Versorgungsrahmenvertrag ab. In ihm sind alle Details zu den Versorgungsansprüchen geregelt. Hierfür wird ein (meistens sehr hoher) Einmalbeitrag fällig. Die Absicherung erfolgt durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung.

Niedrige und weiter fallende Garantiezinsen erfordern aktuell Handlungsbedarf!

Der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer oder Geschäftsführer hat einen Direktanspruch nun gegen neuen Versorgungsträger, welcher im Leistungsfall die Auszahlung der zugesagten Renten vornimmt.

Hinweise zur Steuerfreiheit bei der Lohnsteuer

Grundlage für die Übertragung von Versorgungsanwartschaften- und verpflichtungen sind die § 4e Abs. EStG und § 3 Nr. 66 EstG. In diesen steuerlichen Vorschriften liegt die einzige Möglichkeit, bestehende Versorgungen, die auf unmittelbaren Zusagen beruhen, lohnsteuerfrei in einen Pensionsfonds zu übertragen.

Future Service

Future Service bezeichnet zukünftige, vom aktiven Geschäftsführer oder Mitarbeiter noch zu erdienende Anwartschaften. Diese werden gegen laufenden Beitrag über eine Unterstützungskasse finanziert.

Der Arbeitgeber vereinbart mit der Unterstützungskasse einen Leistungsplan. Dieser wird so ausgestaltet, dass er die Verpflichtung der erteilten Pensionszusage abbildet. Für die Finanzierung werden laufende Beiträge an die Unterstützungskasse gezahlt. Diese wiederum schließt eine Versicherung über die Versorgungsleistungen mit einem Lebensversicherungsunternehmen ab.

Im Leistungsfall zahlt die Lebensversicherung an die Unterstützungskasse. Diese hat eine Leistungpflicht dann gegenüber dem zu versorgenden Mitarbeiter.

Steuern beachten

Unternehmer, die eine neue Versorgung einrichten oder eine bestehenden auslagern möchten, sollten in jedem Fall ihren Steuerberater in ihre Überlegungen einbeziehen und die bestehenden Regelungen im EstG beachten.

Dies gilt insbesondere dann, wenn bestehende Pensionsverpflichtungen nicht vollständig ausfinanziert sind und Handlungsbedarf erfordern.

www.gewerbe-profi.de

Mirko Bubig

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